Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie im Internet: Bandenabrede durch Beitritt zu einem anonymen Forum?
Das Internet und insbesondere das Darknet bieten zahlreiche Möglichkeiten des anonymen Austauschs. Allerdings bleibt nicht alles, was dort geschieht, auch ohne strafrechtliche Konsequenzen. Viele Nutzer unterschätzen die rechtlichen Risiken, die mit der Teilnahme an bestimmten Foren verbunden sind. Besonders im Bereich der §§ 184b, 184c Strafgesetzbuch (StGB), die den Umgang mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten unter Strafe stellen, drohen erhebliche Konsequenzen. Während die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz solcher Dateien nach § 184b Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bzw. nach § 184c Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren...