Tätowierung im Gesicht – Zur dauerhaften und erheblichen Entstellung gemäß § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte sich jüngst in seinem Urteil vom 10. April 2025 (4 StR 495/24) mit der schweren Körperverletzung gemäß § 226 StGB auseinander. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgericht Bochum geriet der Angeklagte am 07. Dezember 2023 mit dem Geschädigten über eine Tätowierung in Streit, die dieser ihm vor einiger Zeit auf dessen Wunsch auf die Fingerrücken gestochen hatte. Der Angeklagte hielt dem Geschädigten vor, er habe die aus einer Zahlenkombination bestehende Tätowierung falsch gestochen („1213 statt „1312“ für „A.C.A.B.“), und kündigte an, ihn nun selbst im Gesicht zu tätowieren. Dabei kam es...

