Wann wird das Hauptverfahren eröffnet und wann kann das Verfahren eingestellt werden?
Wann wird das Hauptverfahren eröffnet? Nach § 203 StPO beschließt das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint. Doch zuvor oder sogar nach bereits erhobener Klage gibt es mehrere Möglichkeiten, ein Verfahren einzustellen. So z.B. nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts. Gemäß § 153 StPO kann das Verfahren außerdem wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Nach Abs. 1 durch die Staatsanwaltschaft vor Eröffnung des Hauptverfahrens oder nach Abs. 2 durch das Gericht nach bereits erhobener Klage. § 153a StPO regelt außerdem das Absehen von der Verfolgung unter Auflagen...