Genitalvergrößerung mit Folgen– Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
In seinem Beschluss (3 StR 61/24) vom 19. März 2024 setzte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Körperverletzung mit Todesfolge und der unerlaubten Ausübung der Heilkunde auseinander. Konkret war folgender Sachverhalt Gegenstand des Beschlusses: Das Landgericht Wuppertal stellte fest, dass der 1987 geborene Geschädigte unter einer erheblichen Beeinträchtigung seines Selbstwertgefühls litt. Seine geringe Selbstachtung kompensierte er seit vielen Jahren durch intensives Bodybuilding unter massivem Einsatz von Anabolika. Dadurch erreichte er die Statur eines Extremkraftsportlers. Nun erachtete er seinen Penis und seine Hoden als zu klein und entschloss sich daher zu einer „Genitalmodifikation“ in Form einer starken Vergrößerung seiner äußeren Geschlechtsorgane...