Zu den Anforderungen an die konkrete Gefahr bei den Straßenverkehrsdelikten
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich in seinem Beschluss vom 20. Mai 2025 (4 StR 168/25) mit den Straßenverkehrsdelikten. Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts entschloss sich der Angeklagte, mit einem Pkw auf dem Parkplatzgelände eines Schnellrestaurants auf den 15 Meter entfernt stehenden und auf ihn aufmerksam gewordenen Zeugen A. zuzufahren, um sich für einen an ihm zuvor begangenen körperlichen Übergriff zu rächen. Hierzu fuhr er unter starker Beschleunigung ruckartig an und beschleunigte das Fahrzeug „stark“, während er auf sein anvisiertes und ihm zugewandtes Opfer zusteuerte, um eine Kollision mit diesem herbeizuführen. Dabei rechnete er mit...

