Nur Totschlag oder doch Mord? – BGH hebt Urteil im Fall einer zerstückelten Leiche auf
Die Abgrenzung zwischen Totschlag (§ 212 StGB) und Mord (§ 211 StGB) zählt zu den zentralen Fragen des Strafrechts und ist regelmäßig Gegenstand revisionsgerichtlicher Überprüfung. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um die Mordmerkmale der Heimtücke und der sonst niedrigen Beweggründe geht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tötet heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und dadurch bedingte Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zu dessen Tötung ausnutzt. Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet. Sonst niedrige...

