Zu den Anforderungen an das Nötigungsmittel im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB (Raub)
In seinem Beschluss vom 13. November 2024 (6 StR 459/24) setzte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Raub gemäß § 249 Abs. 1 StGB auseinander. Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts Schwerin trafen sich die Angeklagten M. und H. an einer Straßenbahnhaltestelle auf den zur Tatzeit 15-jährigen Zeugen B. Sie hielten ihn an und durchsuchten seine Taschen nach werthaltigen Gegenständen. B. ließ dies geschehen, weil er aufgrund des Altersunterschiedes und früherer Vorkommnisse Angst vor ihnen hatte. Die Angeklagten fanden in seiner Bauchtasche Bargeld in Höhe von 20,00 €, nahmen es an sich, um es für...

