Brandstiftung in der Arrestzelle in der Justizvollzugsanstalt – schwere Brandstiftung (§ 306a StGB)
Das Bayrische Oberlandesgericht musste sich jüngst in seinem Beschluss vom 09. Februar 2026 (203 StR 30/26) mit der schweren Brandstiftung gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB auseinandersetzen. Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts Regensburg setzt der Angeklagte in seiner Arrestzelle in der Justizvollzugsanstalt Bücher und anderes in Brand. Das Feuer breitete sich aus. Ein Justizvollzugsbeamter erlitt bei der Rettung des Angeklagten eine Rötung des Gesichts und der Augen und war zwei Tage arbeitsunfähig krank. Die Arrestzelle wurde infolge der hitzebedingten Putz- und Fliesenabplatzungen und der Zerstörung des Inventars unbewohnbar und bedurfte einer Sanierung....

