125,00 € Bußgeld wegen Filmens einer Unfallstelle während der Fahrt
Es gibt viele Möglichkeiten, sich im Straßenverkehr einer Ordnungswidrigkeit schuldig zu machen. Eine davon ist die Benutzung des Handys am Steuer, etwa zum Telefonieren, SMS schreiben, Fotografieren oder Filmen. Letzteres wurde dem in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren Beschuldigten vorgeworfen. Er soll an einer Unfallstelle vorbeigefahren und diese fotografiert oder gefilmt haben. Obwohl sich der Beschuldigte dahingehend einließ, das Handy lediglich auf den Beifahrersitz gelegt und nicht verwendet zu haben, verurteilte ihn das Amtsgericht Castrop-Rauxel (Urteil vom 29.01.2019 – 6 OWi – 267 Js OWi 1998/18) wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu einer Geldbuße von 125,00 €.
In der Hauptverhandlung sagte ein Polizeibeamter aus, beobachtet zu haben, wie der Beschuldigte ein Mobiltelefon in der rechten Hand und dieses horizontal über dem Lenkrad in Richtung des verunfallten Fahrzeuges hielt. Der Polizeibeamte war eigens dafür abgestellt worden, Handyverstöße an der Unfallstelle aufzunehmen.
Das Amtsgericht Castrop-Rauxel war der Ansicht, dass die von dem Polizeibeamten beobachtete Handlung kaum einen anderen Sinn ergeben könne, als das verunfallte Fahrzeug zu filmen oder fotografieren. Dass der Beschuldigte das Handy nicht vertikal, sondern horizontal gehalten haben soll, begründete das Amtsgericht mit der Gewährleistung eines möglichst breiten Aufnahmebildes. Das Handy beim Verlegen auf den Beifahrersitz vertikal zu halten, stufte das Amtsgericht hingegen als unglaubwürdig ein. Schließlich könne das Mobiltelefon in der vertikalen Position viel leichter mit einer Hand verlegt werden.
Da das Amtsgericht die Einlassung des Beschuldigten als widerlegt ansah, verurteilte es ihn wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO zu einer Geldbuße in Höhe von 125,00 €. Eine Rechtsmittel wird der Beschuldigte gegen dieses Urteil nicht einlegen können, da die Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG nur zulässig ist, wenn gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als 250,00 € festgesetzt oder eine Nebenfolge angeordnet worden ist.
Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin
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