3 Mal beim Schwarzfahren erwischt – Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung

Für viele ein Volkssport mit bösem Erwachen. Schwarzfahren kann zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen. Spätestens mit Erhalt der polizeilichen Vorladung, wird einem bewusst, dass man eine Straftat – Beförderungserschleichung – begangen hat.

Nach einem Bericht der Berliner Zeitung wurden in Berlin im vergangenen Jahr 500.000 Schwarzfahrer erwischt. Die S-Bahn erstattet mittlerweile beim dritten Schwarzfahren eine Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung. Das Strafgesetzbuch sieht für das Schwarzfahren als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg

www.schwarzfahren-berlin.de

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5 Antworten

  1. Mitlesender sagt:

    Warum eigentlich erst beim dritten Mal? Konsequenter wäre es, sobald der Tatbestand erfüllt ist, diesen auch anzuzeigen. Alles andere erscheint mir unsinnig. Was unterm Strich rauskommt, dürfte den Verkehrsbetrieben zwar egal sein, aber wenn schon jammern über die Verluste durch Schwarzfahrer, dann bitte keine Sonderbehandlung. Strafanzeige beim ersten Mal, neue Strafanzeige mit Hausverbot für bestimmte Strecken beim zweiten Mal und Strafanzeige mit komplettem Hausverbot im gesamten Streckennetz beim dritten Mal. Könnten die Verkehrsbetriebe eigentlich von den Schwarzfahrern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen?

  1. 19. März 2014

    […] Nach einem Bericht der Berliner Zeitung plant der öffentliche Nahverkehr die Strafen für das Schwarzfahren anzuheben. Derzeit kostet einmal Schwarzfahren in Berlin 40,00 €. Nach Auffassung des Nahverkehrsverbundes wirkt dieser Betrag nicht abschreckend. […]

  2. 22. April 2014

    […] damals eine Entscheidung des Amtsgerichts zu überprüfen, in der der Angeklagte wegen des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB zu 20 Freizeitarbeitsstunden verurteilt wurde. Der Schüler war mit der […]

  3. 28. Mai 2014

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  4. 24. Juni 2014

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