3 Mal beim Schwarzfahren erwischt – Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung
Für viele ein Volkssport mit bösem Erwachen. Schwarzfahren kann zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen. Spätestens mit Erhalt der polizeilichen Vorladung, wird einem bewusst, dass man eine Straftat – Beförderungserschleichung – begangen hat.
Nach einem Bericht der Berliner Zeitung wurden in Berlin im vergangenen Jahr 500.000 Schwarzfahrer erwischt. Die S-Bahn erstattet mittlerweile beim dritten Schwarzfahren eine Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung. Das Strafgesetzbuch sieht für das Schwarzfahren als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.
Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg
Warum eigentlich erst beim dritten Mal? Konsequenter wäre es, sobald der Tatbestand erfüllt ist, diesen auch anzuzeigen. Alles andere erscheint mir unsinnig. Was unterm Strich rauskommt, dürfte den Verkehrsbetrieben zwar egal sein, aber wenn schon jammern über die Verluste durch Schwarzfahrer, dann bitte keine Sonderbehandlung. Strafanzeige beim ersten Mal, neue Strafanzeige mit Hausverbot für bestimmte Strecken beim zweiten Mal und Strafanzeige mit komplettem Hausverbot im gesamten Streckennetz beim dritten Mal. Könnten die Verkehrsbetriebe eigentlich von den Schwarzfahrern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen?