Achtung Autofahrer – Führerscheinentzug auch bei ständigem Falschparken
In dieser Woche hat das Verwaltungsgericht Berlin eine Entscheidung zur Entziehung der Fahrerlaubnis getroffen, die auch für unseren Strafrechtsblog interessant ist, weil sie die „bösen Verkehrssünder“ im Berliner Straßenverkehr betrifft.
Denn das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2016 – 11 L 432.16 eine Entscheidung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) aufrechterhalten, nach der die Fahrerlaubnis auch schon bei einer Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden kann – ganz ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl.
Der Betroffene hatte zwischen Januar 2014 und Januar 2016 insgesamt 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen, davon 83 Parkverstöße. Nachdem der Betroffene der Aufforderung des LABO, ein Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen, nicht nachkam, entzog ihm das LABO die Fahrerlaubnis. Das Verwaltungsgericht hatte mit dieser Entscheidung der Behörde keine Probleme. Schließlich könne nicht nur bei Eintragungen im Verkehrszentralregister, sondern auch demjenigen die Fahrerlaubnis entzogen werden, der sich aus anderen Gründen als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs erwiesen habe. Dabei seien Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs relevant, wenn der Verkehrsteilnehmer offensichtlich nicht willens sei, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffenen Ordnungsvorschriften einzuhalten, sondern diese hartnäckig missachte.
Auch dem Argument des Betroffenen, seine Frau habe das Auto falsch geparkt, trat das Verwaltungsgericht entscheiden entgegen. Die Begründung: jemand, der nichts gegen Verkehrsverstöße unternimmt, die mit seinem Fahrzeug vorgenommen werden, ist charakterlich nicht geeignet, ein Fahrzeug zu führen.
Bevor Sie also das nächste Mal falsch parken, fahren Sie doch lieber noch eine dritte Runde um den Block, um vergeblich einen freien Parkplatz zu finden. Nicht, dass man Sie als nicht willens einstuft, die Ordnungsvorschriften einzuhalten.
Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Berlin