Achtung Sexfalle
Politik ist ein kompliziertes Feld. Das bekommt auch der EU-Kommissar für Justiz und Grundrechte Joseph Sattler (Peter Sattmann) im Ludwigshafener Tatort vom 25. Mai 2015 zu spüren. Weil er in Brüssel die Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten großer Konzerne durchsetzen will, starten seine Gegner eine Intrige gegen ihn.
Sattler soll Opfer einer sogenannten Sexfalle werden. Dazu wurde das Zimmermädchen Yasemin vom Hotelchef angewiesen, sich zunächst während des „Roomservice“ auf (einvernehmliche) sexuelle Handlungen mit Sattler einzulassen, um dann später eine Vergewaltigung (§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB) vorzutäuschen, welche den Politiker aufgrund des daraus resultierenden großen Medieninteresses wohl das Amt kosten würde. Eine solche Intrige erfüllt strafrechtlich betrachtet nicht selten die Straftatbestände der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB bzw. des Vortäuschens einer Straftat gem. § 145d StGB.
Doch läuft die ganze Angelegenheit aus dem Ruder, Yasemin stürzt letztlich aus dem vierten Stock des Treppenhauses und stirbt. Deshalb ermitteln die Kommissare Lena Odenthal (Ulrike Folkerts) und Mario Kopper (Andreas Hoppe) auch wegen Mordes gem. § 211 StGB. Unterstützt werden die beiden von der LKA-Kollegin Johanna Stern (Lisa Bitter). Diese selbst bekommt während ihrer Ermittlungen Sattlers ausgeprägten Sexualtrieb zu spüren als er sie während der ergänzenden Befragung in seinem Haus fest an sich zieht und zur Hinnahme sexueller Handlungen auffordert. Ein solches Verhalten stellt regelmäßig eine sexuelle Nötigung gem. § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar.
Während sich Kollegin Stern aus den Fängen des Politikers dann doch recht zügig befreien kann, untersucht Kommissarin Odenthal noch einmal die Hotelsuite. Das polizeiliche Siegel durchtrennt sie einfach mit der Schlüsselkarte. Objektiv liegt hier ein Siegelbruch gem. § 136 Abs. 2 StGB vor. Jedoch muss davon ausgegangen werden, dass die Versiegelung für den Zweck weiterer polizeilicher Ermittlungen aufgehoben ist.
Später sieht Odenthal auf der Suche nach dem Hoteldirektor, wie dieser mit der Schwester der getöteten Yasemin neben dem Pool kämpft. Die Schwester ist wütend auf den Direktor, da dieser die Intrige unterstützt und Yasemin für den Sex mit Sattler bezahlt hatte. Deshalb sticht sie mit einem Messer auf ihn ein und fügt ihm eine Schnittwunde am Oberkörper zu (gefährliche Körperverletzung gem. §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB). Der körperlich überlegene Direktor entreißt ihr daraufhin das Messer und schlägt das Mädchen zusammen, bis Kommissarin Odenthal dazwischen geht. Notwehr (§ 32 StGB) von Seiten des Direktors scheidet hier aus, da seine heftige Reaktion weder erforderlich noch geboten war und mit Sicherheit auch nicht mehr von einem Verteidigungs- sondern eher von einem neu gefassten Angriffswillen getragen war.
Odenthal bewertet die Beteiligung des Direktors an der Intrige als „Nötigung zur Prostitution“, aber die Erklärung, was damit genau gemeint sein soll, überlässt sie lieber den drei Anwälten des Hoteldirektors. Wahrscheinlich ist darunter auch zumindest ein Fachanwalt für Strafrecht. Die Prostitution als solche ist nicht strafbar, sie ist sogar gesetzlich im ProstG geregelt. Strafbar ist aber die Ausbeutung von Prostituierten gem. § 180a StGB, die Zuhälterei gem. § 181a StGB und (logischerweise) die Ausübung der verbotenen Prostitution gem. § 184f StGB.
Ungeachtet dessen ist der Direktor nicht für den tödlichen Sturz von Yasemin unmittelbar verantwortlich. Es war nämlich Sattlers Ehefrau – selbst Anwältin –, die die Intrige ahnend ihrem Mann zur Hilfe kam und das Mädchen schließlich vom Treppengeländer schubste. Denkbar ist einerseits, dass sie damit die nach dem Sex mit Sattler entstandene (nicht tödliche) Kopfverletzung Yasemins verdecken wollte oder aber im Rahmen der politischen Affäre aus niedrigen Beweggründen handelte – beides sind Mordmerkmale.
Letztlich wurde somit aus einer ursprünglich rein politischen Angelegenheit eine tödliche. Dass Recht und Politik stark miteinander zusammenhängen, ist nicht ungewöhnlich. Jedoch sollte es gerade nicht das Strafrecht sein, das den politischen Prozess prägt.
Eine Antwort
[…] der Stuttgarter Tatort vom 21. Juni 2015 hat das Strafrecht mit der Politik in Verbindung gebracht. Diesmal ging es um das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 – einem weiteren Millionengrab […]