Als Schwarzer möchte ich in Berlin nicht S-Bahn fahren
Immer wieder erzählen mir Nicht-Deutsch-Aussehende-Mandanten, dass sie wöchentlich von der Polizei kontrolliert werden. Ausgangspunkt der Kontrollen sei nach Mitteilung meiner Mandanten ihre Hautfarbe. Bloß weil sie nicht so blass aussehen, würden sie regelmäßig von der Polizei auf Bahnhöfen, Straßen und Plätzen kontrolliert.
Ähnlich erging es auch einem Deutschen mit dunkler Hautfarbe in einem Zug von Kassel nach Frankfurt am Main. Die Bundespolizei wollte den Bahnfahrer aufgrund seiner schwarzen Hautfarbe kontrollieren. Durch derartige Kontrollen soll nach Auffassung der Bundespolizei die illegale Einreise in das Bundesgebiet unterbunden werden.
Der Bahnfahrer beantragte vor dem Verwaltungsgericht die Feststellung, dass die Kontrolle rechtswidrig gewesen ist. Gegen die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts legte der Bahnfahrer Rechtsmittel ein.
In der mündlichen Verhandlung vor dem OVG Rheinland Pfalz brachte das Gericht zum Ausdruck, dass diese Art des Profilings gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen würde. Aufgrund dieser Einschätzung sah sich die Bundespolizei veranlasst, sich beim Bahnfahrer zu entschuldigen.
Man könnte nun hoffen, dass es zukünftige Kontrollen von Personen aufgrund einer dunklen Hautfarbe nicht mehr geben wird. Ohne Schwarz-Weiß-Malerei befürchte ich leider, dass die Praxis der Polizei auch zukünftig aufrechterhalten bleibt. Man wird nun bloß nicht mehr offen mitteilen, dass jemand aufgrund der Hautfarbe kontrolliert worden ist. Vielmehr wird wohl ein angeblich auffälliges Verhalten einer Person mit dunkler Hautfarbe die Kontrolle rechtfertigen.
Trotzdem ist die Auffassung des OVG sehr zu begrüßen. Sie macht deutlich, dass auch bei der Aufklärung etwaiger Straftaten diskriminierende Erwägungen nicht berücksichtigt werden dürfen.
Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Anwalt für Strafrecht aus Berlin, auch bei illegaler Einreise
@Wurst
Jeder von uns gehört einer diskriminierten Minderheit an, das wollte ich mit meiner Frage zum Ausdruck bringen. Und schon aus diesem Grund sollte es im Interesse aller Menschen sein, gegen die Diskriminierung anderer vorzugehen und anzukämpfen. Je mehr Diskriminierung es gibt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, selbst Opfer von Diskriminierung zu werden. Eine Prise Empathie hilft zusätzlich.
Manche Opfer von Diskriminierung sind dabei im Alltag leichter zu erkennen, so z. B. Schwarze in einer weißen Mehrheitsgesellschaft. Andere Merkmale führen seltener zur Diskriminierung. Wer nicht zur jeweiligen Minderheit gehört, hat häufig einfach keine Ahnung, wie es sich als deren Mitglied lebt. Wie ist es bei Ihnen? Schreiben Sie, lassen Sie uns teilhaben, Sie bleiben hier schließlich, und völlig zurecht, anonym.
Und schließlich: Es mag ein geringer Eingriff sein, einmalig aufgrund der Hautfarbe von Polizisten kontrolliert zu werden. Es bleibt ungerecht und falsch, aber es ist evtl. zu verschmerzen. Wenn es sich aber häuft, weil alle nach denselben Kriterien auswählen, wird es zur erheblichen Belastungen.
Zu guter letzt: Ich habe sie in meinem Kommentar in kein politisches Spektrum einsortiert.
„…mögliche Mängel in der Weltanschauung…“ – Sie sollten sich einmal selbst hören. Stattdessen maßen Sie sich in Antifa-Manier an, über meine persönliche Weltanschauung urteilen zu können. So nach dem Motto „wer rechts ist, das bestimmen wir“. Ob Sie es glauben oder nicht, ich gehöre tatsächlich einer diskriminierten Minderheit an. Jedenfalls propagiere ich nicht den Polizeistaat oder das vierte Reich, nur weil ich der Meinung bin, dass es sich bei der Personenkontrolle -die einen äußerst geringen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger bedeutet- um einen Bereich handelt, der zugunsten der Handlungsfähigkeit der Polizei nur eingeschränkt überprüfbar sein sollte. Sie sehen das natürlich anders. Können Sie ja auch.
@ Wurst:
Was Sie für eine Weltanschauung haben, erschließt sich bereits aus Ihrer Frage bezüglich der Prozesskosten. Natürlich leben alle Schwarzen von Hartz IV und liegen aufrichtigen, fleißigen Deutschen, wie Sie einer sind auf der Tasche, richtig?
Im Ergebnis wird aber, wenn man die Einschätzung des OVG betrachtet, doch der Steuerzahler die Kosten übernehmen müssen, dann nämlich, wenn der Kläger mit seiner Klage obsiegt und die Kosten der Staatskasse auferlegt werden.
Was Sie aber grundsätzlich nicht verstehen ist, dass eine Personenkontrolle aufgrund der Hautfarbe, ohne weitere Verdachtsmomente, schlicht und einfach diskriminierend ist. Das AufenthaltsG gilt nicht nur für äußerlich als Ausländer wahrnehmbare Personen.
@Wurst: Ich finde, auch Menschen mit möglichen Mängeln in der Weltanschauung haben ein Recht auf Auseinandersetzung, daher habe ich Ihren Kommentar nicht blockiert, obgleich ich kurz davor.
Das OVG wird in dieser Sache nicht mehr urteilen: Nachdem sich die Vertreter der Bundespolizei bei dem Kläger für die Kontrolle im Zug entschuldigt hatten, erklärten die Verfahrensbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Das OVG erklärte das erstinstanzliche Urteil für wirkungslos und legte der Beklagten die Kosten des Verfahrens auf.
Insofern hat sich ihre Befürchtung bewahrheitet: Der Steuerzahler zahlt für seine das Diskriminierungsverbot nicht so genau nehmenden Polizeibeamten. Das ist auch richtig so.
Ich weiß nicht, zu welcher diskriminierten Minderheit Sie gehören. Bitte erzählen Sie doch einmal, wie häufig Sie im letzten Jahr von der Polizei kontrolliert worden sind. Ich bin gespannt.
Die Auffassung des OVG ist zu begrüßen? Erstens hat das OVG in diesem an Lächerlichkeit nicht zu überbietenden Streit noch nicht geurteilt, zweitens frage ich mich, wer diesen Prozess mal wieder finanziert hat. Ich hoffe, nicht der Steuerzahler. Festestellung der RWidrigkeit einer Personenkontrolle, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Was wollen Sie eigenlich? Eine Verwaltungsvorschrift/Dienstanweisung, in der es eine Quotenregelung gibt, wonach nur noch je 25% Schwarze, Weiße, Araber, Vietnamesen kontrolliert werden dürfen? Was ist daran verwerflich, Personen zu kontrollieren, bei denen aufgrund ihres Erscheinungsbildes (was nicht nur aus der Hautfarbe besteht) ein Verstoß etwa gegen das AufenthG näher liegt? Entspannen Sie sich und legen Sie Ihre Diskriminierungskeule wieder beiseite, Herr Dietrich.