Ampelfarbenspiele im Herbst

Ein Herbst-Klassiker zum bevorstehenden Wochenende – man ist mit dem Auto samt Familie ins schöne Berliner Umland unterwegs, die Lichtverhältnisse sind eher bescheiden und die Straßen nicht nur vereinzelt mit feuchtem Laub bedeckt. Häufig wird der Verkehr auf den langgezogenen Ausfallstraßen in regelmäßigen Abständen durch Ampeln reguliert, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit durchaus auf 70-80 km/h steigen kann je näher man der Berliner Landesgrenze kommt.

Man nähert man sich also typischerweise einer solchen Lichtzeichenanlage, die im Idealfall sogar noch auf Grün geschaltet ist und hofft inständig, diese möge nicht im nächsten Moment auf Gelb bzw. Rot umspringen bevor man die Kreuzung überquert hat.

Zumeist passiert das natürlich nicht. In undankbarem Abstand zur Ampel springt diese um : )

Die Geschwindigkeit in Verbindung mit dem schmierigen Untergrund lässt einen damit in der Regel zwei Optionen gedanklich durchspielen. Leite ich eine recht kräftige Bremsung ein, woraufhin es allerdings die Familie, gerade im Fond des Fahrzeugs, sehr unliebsam in die Gurte drücken wird, und man nur hoffen kann, nicht in den Kreuzungsbereich hineinzurutschen, oder trete ich auf gut Glück noch mal kräftig das Gaspedal durch, und hoffe die Ampel noch schnell zu durchfahren, bevor diese Rot zeigt.

Erfahrungsgemäß scheint die Wahl bei den meisten Fahrzeugführern auf die zweite Option zu fallen, trotz der entsprechenden verkehrsrechtlichen Konsequenzen die das Unterfangen haben kann, falls das schief geht. Diesbezüglich interessant sind insbesondere im oben geschilderten Szenario die tatsächlichen Anforderungen an die Dauer einer Gelbphase. Diese richten sich nämlich nach der üblichen zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Um bei Aufleuchten des Gelblichts noch rechtzeitig vor der Ampel zum Stehen zu kommen oder die Kreuzung gegebenenfalls noch passieren zu können, muss die Gelbphase zwischen dem Ende von Grün bis zum Beginn von Rot bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts mindestens 3 Sekunden betragen. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h muss die Gelbphase 4 Sekunden dauern, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h müssen zwischen Grün und Rot 5 Sekunden liegen.

So ist die Einhaltung der Mindestdauer einer Ampelschaltung gerade für Fahrzeugführer von Bussen und Lastkraftwagen (LKW), aber eben auch mit Kind und Kegel gut beladenen Personenkraftwagen (PKW), unerlässlich, da diese ansonsten mit einer derart hohen Bremsverzögerung gebremst werden müssten, dass Insassen gefährdet würden, Anhänger ins Schleudern kämen oder Ladegut verrutschen könnte.

Im Fall eines Rotlichtverstoßes können mandatierte Rechtsanwälte daher die Dauer der Gelbphase überprüfen lassen, in dem beispielsweise Einsicht in den Ampelphasenplan oder die Erstellung eines Sachverständigengutachtens beantragt wird.

Und auch auf den Einwand hin, dass in der praktischen Wirklichkeit die meisten Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen keinen stationären Rotlichtblitzer aufbieten, so sollte man nicht vergessen, dass auch beobachtende Polizeibeamte einen Rotlichtverstoß zur Anzeige bringen können. Ganz zu schweigen von der Unfallgefahr, sollte man beim Überfahren einer roten Ampel die Kreuzung nicht mehr rechtzeitig räumen können.

Weitere Fallaspekte hinsichtlich des Überfahrens einer roten Ampel finden sich hier.

www.bei-rot-über-ampel.de

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