Ansehen von Rechtsanwälten
Nicht immer hatte der Rechtsanwalt ein so hohes Ansehen wie heute. Friedrich Wilhelm I, besser bekannt als der Soldatenkönig, soll in einer Kabinettsorder im Jahre 1726 verkündet haben:
Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.
Nachzulesen unter Wikipedia oder im Juristen Brevier von Gottfried Heindl und Herbert Schambeck.
Wenn man sich in Frankfurt mal umschaut stellt man fest: Sie tragen auch heute noch knielange Wollmäntel.
Quelle: Allensbach 2008