Anwalt erkrankt, dann gibt es Pflichtverteidiger?

Nach einer Mitteilung von az-online.de soll in einem Verfahren vor dem Landgericht Lüneburg ein Verteidiger kurzfristig erkrankt sein. Weil er keinen Rechtsanwalt als Vertreter schicken konnte, wurde dem Angeklagten kurzerhand ein
Pflichtverteidiger vom Landgericht Lüneburg beigeordnet.

Dies riecht so ein wenig nach Bestrafung des erkrankten Anwaltes.

Aufgrund der zahlreichen Vorwürfe, wie z.B. mehrere Diebstähle, Betrug und Urkundenfälschung kann man nur hoffen, dass der Pflichtverteidiger einen Antrag auf Aussetzung stellt. Hoffentlich wurde der Angeklagte auch vor der Bestellung des Pflichtverteidigers angehört.

Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg

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Eine Antwort

  1. „Hoffentlich wurde der Angeklagte auch vor der Bestellung des Pflichtverteidigers angehört.“

    Hoffentlich verstand er auch ausreichend Deutsch, denn bei derartigen Anhörungen wird seitens fast aller Beteiligten nur zu gerne ein Auge zugedrückt. Versteht der Angeklagte „Ein Anwalt kommt“ – schön für ihn, versteht er nur Bahnhof – Pech gehabt, wir haben ihm ja alles gesagt…

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