Arbeitslose Staatsanwälte in Berlin?

Es sieht düster aus für die Berliner Staatsanwälte.

Am Wochenende habe ich auf einer Fortbildungsveranstaltung der Berliner Strafverteidiger in Bad Saarow durch einen Oberstaatsanwalt erfahren, dass es einen deutlichen Rückgang von Eingangszahlen bei der Staatsanwaltschaft Berlin geben soll. Gegenwärtig soll es bereits ca. 18 Staatsanwälte zu viel in Berlin geben.

Da bleibt doch nur die Frage, was mit diesen 18 Staatsanwälten in Zukunft passieren soll. Aufgrund des Beamtenstatusses ist eine Kündigung wohl nicht möglich. Vielleicht eine Überweisung in den Stellenpool oder Versetzung in eine Abteilung der Vollstreckung.

Dies waren meine Gedanken.

Doch die Staatsanwaltschaft hilf sich selber und beschneidet die Zuständigkeiten der Amtsanwaltschaft. Nach Mitteilung einer Oberamtsanwältin soll die Staatsanwaltschaft Berlin in Zukunft z.B. E-Bay Betrugstaten übernehmen. Diese Gebiet wurde bisher von der Amtsanwaltschaft in eigner Regie bearbeitet. So versucht die Staatsanwaltschaft Berlin die eigenen Fallzahlen wieder aufzubessern.

Man kann sich nun noch fragen, warum die Fallzahlen zurückgehen:
– Geburtenknick?
– hohe Aufklärungserfolge in der Vergangenheit schrecken ab?
– es wurde so viel Polizei eingespart, dass nun niemand mehr da ist, der Straftaten verfolgen bzw. aufklären kann?

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

www.urkundenfälschung.com

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3 Antworten

  1. Emil Kunze sagt:

    Und was hat sich nun in den letzten 12 Monaten getan?

  2. Wo die Polizei nicht mehr ausreichend Straftaten aufdeckt, muss der Bürger ran. Es wird einfach zu wenig angezeigt. Wenn die Deutsche Rentenversicherung alle Zeitarbeitsunternehmen wegen § 266a StGB anzeigen würde, müssten die eine neue Staatsanwaltschaft bauen…Andererseits gab es mal ein Land, in dem es vorgegebene Verhaftungsquoten gab – wohl auch keine Lösung. Bleibt nur: Auflösung der Amtsanwaltschaft, Eingliederung der Amtsanwälte in den Stellenpool des Landes Berlin.

  3. Ruprecht sagt:

    Ganz einfach:

    Da Rechtsbeugung in deutschen Staatsanwaltschaften sehr verbreitet ist, was nicht auf Berlin bezogen ist sondern allgemein gilt, wird nichts mehr angezeigt.

    Durch Klein-Wirtschaftskriminalität (Betrug in Onlineshops, DoS-Angriffe auf Firmen) entsteht jedes Jahr ein Schaden von etwa 100 Milliarden (!) Euro.

    Die Staatsanwaltschaften stellen rechtswidrig die Verfahren ein und missbrauchen dafür das Opportunitätsprinzip.

    Folglich werden kaum mehr Taten angezeigt, da diese ja de facto nicht verfolgt werden, was aber de jure eigentlich gar nicht so sein dürfte.

    Wenn man einen Apfel stiehlt, weil man Hunger hat – dann darf, kann und soll man das Verfahren einstellen. Sicherlich aber nicht bei Betrug (denn dolus eventualis gibt es auch noch), auch nicht bei „leichter Körperverletzung“ und auch nicht bei Erpressungsversuchen mit DoS-Angriffen gegen Firmen.

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