Auch bei einem Ladendiebstahl eines Ersttäters muss man manchmal hart bleiben
Diese Woche hatte ich eine Verhandlung vor einer Jugendrichterin in Berlin. Mein jugendlicher Mandant hatte einen Ladendiebstahl begangen und mich kurz vor der Verhandlung mandatiert. Wie ich der Akte entnehmen konnte, war unser Mandant bisher noch nicht vorbestraft. Es handelte sich also um einen Ersttäter. Dafür war der Aufenthaltsstatus meines Mandanten nicht gesichert.
Guten Mutes ging ich in ein Vorgespräch mit der Richterin und der Staatsanwältin und dachte, dass man das Verfahren doch einfach gegen ein paar Freizeitarbeiten einstellen könne. Diese Sanktion wäre doch ausreichend und in 10 Minuten wäre der Termin erledigt, so dachte ich. Schnell wurde ich enttäuscht, da das Gericht und die Staatsanwaltschaft sich einig waren, dass als Strafe ein Urteil her müsse. Meine Hinweise auf einen einfachen Ladendiebstahl und den Ersttäter wurden nicht gehört. Vielmehr versuchte man mich von den Vorzügen eines Urteils auch bei einem Ersttäter zu überzeugen.
Obwohl der Ladendiebstahl polizeilich aufgenommen wurde, beschloss ich, kein Geständnis für meinen Mandanten abzulegen. Vielmehr beriefen wir uns auf das Schweigerecht. Dem Gericht teilte ich auch noch mit, dass ich dann lieber mein mir hier versagtes Glück in der Berufungsinstanz suchen würde. Von den zwei als Zeugen geladenen Detektiven war nur einer anwesend. Manchmal kommt das Glück ein wenig verspätet. Dieser Detektiv konnte sich an nichts, wirklich nichts erinnern.
Da nun das Gericht und die Staatsanwaltschaft keine Lust mehr hatten, einen weiteren Termin abzuhalten, bot man mir die Einstellung an. Ich bin ja nicht nachtragend und das Risiko des zweiten Detektivs wollte ich auch nicht eingehen, und deshalb wurde das Verfahren dann nach einer Stunde eingestellt.
Ich verstehe es aber immer noch nicht: Jugendlicher, Ersttäter, Urteil und das soll Vorzüge haben.
Rechtsanwalt Dietrich, Ihr Anwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg
Das Jugendstrafrecht ist gerade darauf konzipiert, erzieherisch zu wirken. Wie Tourix und Lexus sagen, ist hierfür in der Regel bereits die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausreichend. In der Presse liest man immer über die Fälle, wo man im Nachhinein sagt, hätte man mal schon früher härter reagiert. Erwähnt wird aber nicht, dass auf den Einen, der es notwendiger hat, Hunderte kommen, die nicht wieder aufgefallen sind. Nach der Statistik muss wenigstens die männliche Bevölkerung auch nicht lange suchen suchen, da im Ergebnis, die meisten männlichen Jugendlichen eine Straftat in ihrem Leben begangen haben.
@ Karl Engelsbach
Bei einer „schweren Straftat“, vor allem wenn ein Opfer darunter leiden muss – sogar traumatisiert wird, kann ich ihre Meinung gut nachvollziehen.
Aber bei einem wie hier geschilderten Fall kann sogar ein „gewaschener Anschiss“ wirkungsvoller sein, als Monate später eine knallharte Strafe.
Ich habe als Kind und Jugendlicher selbst erlebt, dass Klassenkameraden, ganz normale Kinder, die wegen Geldnot oder um vor den Klassenkameraden zu glänzen Kleinigkeiten geklaut haben.
Keiner hat eine Verbrechenskarriere gestartet, sondern sind normale Menschen, Nachbarn – Kollegen – Vereinskameraden.
Wie Herr Dietrich hier geschildert hat, sind ein paar Arbeitsstunden das beste Mittel, um die Kinder zur Vernunft zu bringen.
(Wohlgemerkt wir sprechen hier nicht von Intensiv – und Gewalttäter)
@Karl Engelsbach:
Nein. Die geringste Rückfallquote besteht bei den Jugendlichen, bei denen von der Diversion, also der Einstellung durch die StA, Gebrauch gemacht wird.
Alleine die Eröffnung des Hauptverfahrens hat schon die Rückfallgefahr für den Jugendlich erhöht. Dies passt nicht so ganz zur populistischen Alltagstheorie des Stammtischs, ist aber wissenschaftlich gesichert.
Aus diesem Grund ist es auch Gang und Gebe, dass bei solchen Lappalien das Verfahren folgenlos so schnell wie möglich eingestellt wird. Denn die Vermeidung zukünftiger Straftaten ist vor allem im Jugendstrafrecht das oberste Ziel und nicht die Befriedigung irgendwelcher komischen Law and Order-Gelüster.
Es mag ja für Sie als Strafrechtler sehr schön sein, Ihre Mandanten frei zu bekommen. Fassen wir doch aber mal die Fakten zusammen. Ein Jugendlicher, Aufenthaltsstatus hin oder her, klaut in einem Geschäft waren. Ob er wirklich ein Ersttäter war, wissen Sie gar nicht. Er ist das erste mal erwischt worden, das heißt aber noch lange nicht, dass er vorher nicht schon geklaut hat. Meistens ist nämlich genau das der Fall.
Und damit dem armen Jungen jetzt ja nicht die ach so glorreiche Zukunft verbaut wird darf er bei Omi im Altenheim mal ein paar Stunden das Klo putzen. Oh, das hat eine ganz große Wirkung auf solche Jugendlichen. Jaja, die fallen danach NIE WIEDER auf. Die sind nach 20, 30 oder 50 Sozialstunden sowas von geläutert, das glauben Sie gar nicht.
Ist klar. Der Kuschelkurs hat sich ja bewährt. Sieht man immer wieder. 😉