Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in Wiesbaden
Da nicht jeder die Lokalnachrichten aus Hessen liest, sei auf einen Vorfall bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden hingewiesen.
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt gegen Polizeiärzte und den von ihnen beauftragten psychiatrischen Gutachter wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheiszeugnisse gem. § 278 StGB.
Dem Ermittlungsverfahren liegt zu Grunde, dass ein Polizeibeamter im Einsatz von einem Verdächtigen in den Finger gebissen wurde. Der Verdächtige sollte HIV und Hepatitis positiv gewesen sein. Der Beamte entwickelte in der Folge Angstzustände. Der Beamte beantragte deshalb, in den Ruhestand versetzt zu werden.
Gegen die beteiligten Ärzte und Gutachter wird nun ermittelt, weil sie anscheinend Gutachten erstellt haben, die ihren Auftraggeber, das Land Hessen entlasten sollten.
Die Gutachten waren zu dem Ergebnis gekommen, dass es zwar Angstzustände gibt, diese aber nicht auf den Arbeitsunfall zurückzuführen sind.
Deshalb müsste das Land Hessen nur eine kleine Pension zahlen, da zwar Arbeitsunfähigkeit vorliegt, nicht aber Kausalität zwischen Arbeitsunfall und Erkrankung.
Gegen diese Entscheidung hat der Polizeibeamte geklagt.
Ein exerner, vom Gericht bestellter Gutachter soll nun zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die polizeiärztlichen Gutachten nicht haltbar sind.
Es besteht somit der Verdacht, dass die Gutachten nur erstellt worden sind, damit das Land Hessen entlastet wird.
Sollte der Vorwurf zutreffend sein, wären die Voraussetzungen des § 278 StGB erfüllt.
§ 278 StGB bestraft die schriftliche Lüge. Im Gegensatz zu § 277 StGB – Fälschung von Gesundheitszeugnissen – wird von § 278 StGB die inhaltliche Richtigkeit einer Urkunde geschützt. Tathandlung ist somit das Ausstellen eines inhaltlich unrichtigen Zeugnisses. Vorliegend belegt durch das gerichtlich eingeholte Gutachten.
Da nur die aufgeführten Personen Täter sein können, handelt es sich um ein Sonderdelikt.
Letztlich muss das Gutachten zum Gebrauch bei einer Behörde bestimmt gewesen sein. Auch dies liegt vor, da die Gutachten für den Dienstherrn bestimmt waren.
Na mal sehen, mit welcher Intensität die Ermittlungen geführt werden?
Und wie ging das ganze weiter?
Nun hat sich eine neue Situation ergeben, da die Staatsanwaltschaft Wiesbaden nicht ermitteln wollte, stellte
der geschädigte Beamte Strafanzeige gegen die Staatsanwältin der STA Wiesbaden, wegen Strafvereitlung im Amt.
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Wiesbaden intern gegeneinander, dh. eine Staatsanwältin aus Wiesbaden ermittelt gegen ihre Kollegin und zwar die Beschuldigte Staatsanwältin der STA Wiesbaden.