Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Darf die wahrheitswidrige Notwehrbehauptung eines Angeklagten straferschwerend gewertet werden?

Bei der Strafzumessung hat das Gericht häufig zu entscheiden, ob strafmildernde oder straferschwerende Gründe vorliegen. Der Bundesgerichtshof äußerte sich in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2018 (3 StR 391/18) zu der Frage, ob auch eine wahrheitswidrige Notwehrbehauptung dem Angeklagten straferschwerend zur Last gelegt werden darf. Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts Duisberg schuldete der Angeklagte dem Geschädigten 20 € aus dem Kauf einer Hose. Der Geschädigte stellte den Angeklagten daher zur Rede und forderte ihn auf, den restlichen Kaufpreis zu bezahlen. Der Angeklagte weigerte sich jedoch. Der Geschädigte war hierüber sehr verärgert und rangelte...

Eine Erhöhung des Entdeckungsrisikos schließt die Freiwilligkeit bei einem Rücktritt grundsätzlich nicht aus

Als persönlicher Strafaufhebungsgrund stellt der Rücktritt gemäß § 24 StGB eine Möglichkeit dar, die bereits eingetretene Strafbarkeit wegen einer rechtswidrig und schuldhaft versuchten Straftat rückwirkend wieder aufzuheben. Bei einem Rücktritt vom Versuch wird gemäß § 24 Abs. 1 StGB nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder sich freiwillig und ernsthaft bemüht den Erfolgseintritt der Tat zu verhindern.  Eine ausschlaggebende Voraussetzung ist hierbei, dass der Täter sich freiwillig, also aus autonomen Gründen dazu entscheidet, zurückzutreten. Ein Täter darf mithin nicht durch eine äußere Zwangslage oder inneren seelischen Druck dazu bestimmt werden, die weitere Ausführung der Tat zu...

Machen sich JVA – Beamte wegen fahrlässiger Tötung strafbar, wenn sie einem Gefangenen den Freigang gewähren und dieser einen Mord begeht?

Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. November 2019 (2 StR 557/18) ist vor allem für Examenskandidaten und Studenten von enormer Relevanz, da es sowohl die äußerst beliebte Problematik der Strafbarkeit wegen Mordes in den sog. „Raser- Fällen“ als auch die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung behandelt. In dem vorliegenden Fall genehmigten die zuständigen Justizvollzugsbeamten einem Strafgefangenen den offenen Vollzug sowie den Freigang. Während diesem Freigang beging der Häftling mehrere Straftaten. Obwohl ihm der Freigang nur unter der Auflage, kein Fahrzeug zu führen, gewährt wurde, führte er dennoch ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug. Als er in eine Polizeikontrolle geriet, flüchtete er. Bei...

Mord – Verdeckungsabsicht bei Verdeckung einer Ordnungswidrigkeit

Nicht selten hat eine Autofahrt bei vorangegangenem Genuss von Alkohol die Verwirklichung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, welche über Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB oder das Überschreiten der 0,5 Promille Grenze gemäß § 24a Abs. 1 StVG hinausgehen, zur Folge. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Täter versucht einen Unfall durch die Begehung weiterer Taten zu verdecken. Begeht ein Täter zum Zweck der Verdeckung von vorangegangenen Straßenverkehrsdelikten einen Totschlag, gemäß § 212 StGB, so hat dies schnell zur Folge, dass dieser wegen Verdeckungsabsicht zu einem Mord gemäß § 211 StGB qualifiziert wird. In einer entsprechenden Situation befand...

Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

Die Definition der niedrigen Beweggründe im Rahmen des Mordes gehört zu den absoluten Klassikern unter den strafrechtlich relevanten Definitionen und wird auch in studentischen Klausuren immer wieder gerne abgefragt. Heute wollen wir uns deshalb einmal etwas näher mit der Definition und der Bedeutung dieses Mordmerkmals beschäftigen. In § 211 Abs. 2 Gruppe 2 Alt. 4 StGB steht: „Mörder ist, wer sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen tötet.“ Definition: Niedrige Beweggründe sind solche, die sittlich auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose und triebhafte Eigensucht bestimmt sind und deshalb besonders verwerflich und verachtenswert sind. Erforderlich ist, dass die Motive menschlich nicht verständlich...

Aufbewahrung von Betäubungsmitteln, eine reine Gehilfentätigkeit?

Eine Täterschaft wird bei demjenigen angenommen, der die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Gehilfe dagegen ist, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Das Aufbewahren von Betäubungsmitteln und Bedienen an den Vorräten allein stellt grundsätzlich kein täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln dar. Vielmehr ist dies als Beihilfe zum Handeltreiben zu bewerten. Um eine Abgrenzung vorzunehmen, wann Täterschaft gem. § 25 StGB bzw. eine Beihilfe gem. § 27 StGB vorliegt, ist insbesondere auf die Tatherrschaft und die jeweiligen Tatbeiträge abzustellen. Nach der sog. Tatherrschaftslehre, ist Täter derjenige, der im Rahmen der Tatherrschaft einen für...

Verhängnisvoller Rauschmittelkonsum? – Zur Strafbarkeit von Tötungsdelikten durch Unterlassen bei gemeinsamen Cannabiskonsum

Durch Unterlassen gem. § 13 StGB kann eine Tat nur von demjenigen begangen werden, der rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Deliktserfolg nicht eintritt. Diese sogenannte Garantenpflicht kann sich nicht nur aus Vertrag und Gesetz ergeben, sondern auch aus der Rechtspflicht bestimmte Rechtsgüter zu schützen, ebenso aus der Rechtspflicht vor bestimmten Gefahrenquellen zu schützen. Die Garantenpflicht bei Tötungsdelikten in Folge von Rauschmittelkonsum entsteht dabei jedoch nicht allein aufgrund des gemeinsamen Konsums dieser. Vielmehr ist die konkrete Übernahme einer Beistandspflicht, oder das bewusste Schaffen einer Gefahrenquelle nötig. Bei der Beantwortung der Frage ob eine Garantenpflicht vorliegt, wird zwischen Beschützer- und Überwachergaranten...