Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Keine besonders schwere Brandstiftung bei Aufhebung der Wohnnutzung

Eben dieser Fall schien von § 306a Abs. 1 Nr. 1, § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB erfasst zu sein. Entsprechend wertete das Landgericht die Tat als besonders schwere Brandstiftung und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten. Im Revisionsverfahren wies der Generalbundesanwalt jedoch auf einen wichtigen Umstand hin, den das Landgericht außer Acht gelassen hatte.

Sitzengelassen – wenn die Pflichtverteidigerin ihren Mandanten erst nach sieben Wochen im Gefängnis besucht

Gastbeitrag von Rechtsanwältin Vanessa Gölzer, Strafverteidigerin aus Berlin Das Verhältnis zwischen dem Mandanten und seinem Verteidiger sollte auf gegenseitigem Vertrauen basieren. Das gilt sowohl für das Verhältnis zum gewählten Verteidiger als auch zum Pflichtverteidiger. Da mit einem Mandat in der Pflichtverteidigung aber weniger Geld verdient werden kann, sollen vereinzelte Strafverteidiger ihre Aufgaben bei einer notwendigen Verteidigung nur halb so engagiert wahrnehmen, wie sie dies bei einer Wahlverteidigung getan hätten. Dies legt zumindest eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13. März 2019 – 931 Gs 7681 Js 240147/17 nahe. Hier wurde dem Beschuldigten eine Rechtsanwältin als Pflichtverteidigerin beigeordnet, weil...

Was versteht man unter „Sich-Verschaffen“ im Rahmen der Hehlerei?

Der Tatbestand der Hehlerei wird immer dann relevant, wenn man eine durch Diebstahl oder Raub entwendete Sache ankauft. So etwa, wenn man ein gestohlenes Smartphone ankauft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Dabei stellt die Tatbestandsvariante des Ankaufens lediglich einen Unterfall des Sichverschaffens dar. Was genau man unter das Sich-Verschaffen im Rahmen der Hehlerei gemäß § 259 StGB versteht, wollen wir im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung erklären. § 259 StGB lautet: Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie...

Drohung mit der Veröffentlichung von Nacktbildern stellt eine sexuelle Nötigung dar

Wer eine Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Dies regelt der Tatbestand der sexuellen Nötigung gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB. Unstreitig liegt eine sexuelle Nötigung in Konstellationen vor, in denen der betroffenen Person mit erheblicher körperlicher Gewalt gedroht wird. Auch die Drohung mit einer Vergewaltigung kann ein Nötigungsmittel darstellen. In der jüngeren Rechtsprechung hatte es zudem Fälle gegeben, in denen man mit der Veröffentlichung von Nacktbildern gedroht hatte und die Betroffenen so zur Vornahme von sexuellen...

Der Tatbestand zum Schutz von Vollstreckungsbeamten- wann macht man sich wegen eines tätlichen Angriffs strafbar?

Der Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB ist insbesondere aufgrund der erheblichen praktischen Relevanz und der zahlreichen Urteile zu dem Begriff der Gewalt, den wir bereits in einem vergangenen Beitrag unserer Definitionenreihe erklärt haben, interessant. Den Definitionsbeitrag dieser Woche wollen wir dem inhaltlich eng verwandten § 114 StGB widmen, der den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sanktioniert. Der Tatbestand wurde erst 2017 im Zuge einer Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten eingeführt und war ursprünglich eine Tatbestandsvariante des § 113 StGB. Was versteht man also unter einem tätlichen Angriff im Sinne des § 114 StGB?...

Ist die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig? Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Mit Entscheidung vom 27. Mai 2019 (C-508/18, C-82/19, C-509/18) hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen dürfen. Das liegt daran, dass nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs die deutschen Staatsanwaltschaften keine hinreichende Gewähr für die Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive bieten. Hintergrund dieses Urteils waren die Klagen zweier litauischer und eines rumänischen Staatsangehörigen. Gegen die Beschuldigten waren von den deutschen Staatsanwaltschaften sowie dem Generalstaatsanwalt von Litauen Europäische Haftbefehle wegen vorsätzlicher Tötung und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Diebstahls mit Waffen bzw. Bandenraub mit Waffen erlassen worden. Die Betroffenen befanden sich in Irland und wandten sich vor...