Kategorie: Allgemein

„Gimmlitztal-Mord“ kommt vor den BGH

Der Bundesgerichtshof hat am 15.02.2016 mitgeteilt, dass der sogenannte „Gimmlitztal-Mord“-Fall im April 2016 vor dem 5. Strafsenat verhandelt wird. In erster Instanz hatte das Landgericht Dresden in seinem Urteil festgestellt, dass der Angeklagte, ein sächsischer LKA-Beamter, einen anderen Mann im ostsächsischen Gimmlitztal getötet und anschließend zerstückelt hat. Nach den Feststellungen des Landgerichts was es der Wunsch des Tatopfers, „geschlachtet und verspeist“ zu werden. Aus diesem Grund ging der „Gimmlitztal-Mord“ seinerzeit auch als „Kannibalen-Fall“ durch die Medien. Der Angeklagte wurde vom LG Dresden wegen Mordes und Störung der Totenruhe (§ 168 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten...

Wo bin ich?

Wir spielen eine neue Runde „Wo bin ich?“. Wieder ein Amtsgericht, wieder im Ländlichen. Ein kleiner Tipp: Um zur auf 09.00 Uhr terminierten Hauptverhandlung pünktlich zu erscheinen, musste ich sehr früh aufstehen. Steffen Dietrich, Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin-Kreuzberg

Mehr als eine Ermittlungsbehörde – die Bundespolizei

Neben der Polizei der Länder wird auch hin und wieder die Bundespolizei im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren tätig. Vor allem Schwarzfahrer geraten nach Kontrollen an Bahnhöfen oftmals zunächst an die Bundespolizei, welche gegebenenfalls eine Strafanzeige fertigt. Die Kompetenz der Bundespolizei zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergibt sich aus den §§ 12 und 13 des Bundespolizeigesetzes (BPolG). Daneben leistet die Bundespolizei der Länderpolizei Amtshilfe. Dass die Bundespolizei aber weit mehr kann als nur Schwarzfahrer zu verfolgen, hat sie am Wochenende unter Beweis gestellt. Im Rahmen des Tages der offenen Tür der Bundesministerien sind Fallschirmspringer der GSG 9 aus einem Hubschrauber abgesprungen und auf einer Wiese...

TV-Tipp zum Wochenende

Eher etwas für starke Nerven: Eine ARD-Dokumentation über sechs internationale Profiler mit allerlei expliziten Bildern und Videos aus der Kriminalitätspraxis. Und der These, dass die berufliche Beschäftigung mit Serienmördern nicht folgenlos bleibt. Link (täglich ab 22 Uhr) Eine Kopie für’s nächste Halloween aufzuheben, kann nicht schaden.