Kategorie: Allgemein

Ich war es nicht allein,

werde ich jetzt milder bestraft? So oder ähnlich lautet häufig eine Frage von Mandanten, die ich regelmäßig mit Nein beantworten muss. Woran liegt das? Zunächst einmal geht ein Gericht davon aus, dass im Vergleich zum Einzeltäter eine höhere kriminelle Energie vorliegt, wenn zwei oder mehre Personen eine Straftat begehen. Deshalb wird bei der Strafzumessung regelmäßig berücksichtigt, ob eine Person allein oder in der Gruppe gehandelt hat. Neben den allgemeinen Strafzumessungsgesichtspunkten stehen im Gesetz aber auch viele „Strafschärfungen“ die unmittelbar an die Anzahl der Tatbeteiligten anknüpfen. Die erste befindet sich in § 25 Abs. 2 StGB. Hier heißt es, Begehen mehrere...

Nur Schweigen hilft!

Wieder einmal hat der BGH entschieden, dass nur ein vollständiges Schweigen vor nachteiligen Konsequenzen schützen kann. In seiner Entscheidung vom 08. Juni 2011 – 4 Str 151/11 – wurde bereits die Angabe des Beschuldigten gegenüber der Polizei: Ich sage nur eins: Er hat es verdient! Sonst sage ich nichts ohne meinen Anwalt nachteilig für den Beschuldigten im Gerichtsverfahren verwertet. Durch diese Äußerung lag nach Auffassung des BGH kein vollständiges Schweigen vor, sondern der Beschuldigte stellte angeblich seine Einlassung um. Deshalb die Empfehlung, Nichts, aber auch wirklich nichts sagen! Rechtsanwalt Dietrich, Berlin

Ich brauche keinen Anwalt, ich bin unschuldig!

So oder ähnlich dachten Mandanten, bevor sie in den Mühlen der Justiz gemahlen, zum Teil auch zermahlen worden sind. Letzte Woche konnte ich ein Verfahren vor dem Landgericht Berlin zur Einstellung bringen, in welchem der Mandant die Mühlsteine der Justiz bis zur erstinstanzlichen Verurteilung vor dem Amtsgericht ertragen hatte. Nach seiner Verurteilung vor dem Amtsgericht war sein Vertrauen in die Strafrechtspflege vollständig zerstört und er wandte sich an mich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen Hausmeister in Berlin Kreuzberg körperlich angegriffen zu haben. Der Hausmeister sollte sich laut der Ermittlungsakte leichteste Verletzungen zugezogen haben. Als braver Staatsbürger folgte unser Mandant der...

Hose runter in Zweibrücken

Letzte Woche war ich am Landgericht Zweibrücken. Mein Mandant wurde dort wegen gewerbsmäßigen Handels mit Btm unter Beisichführen einer Waffe gem. § 30 a BtmG angeklagt. Bereits nach seiner polizeilichen Festnahme hatte er die Tatvorwürfe – entgegen allgemeiner rechtsanwaltlicher Empfehlung – weitgehend, aber nicht umfänglich, eingeräumt. Entsprechend seiner Angaben hatte ich dann eine schriftliche Einlassung vorbereitet. Im Vorgespräch mit der Kammer und der Staatsanwaltschaft kündigte ich an, dass mein Mandant sein Geständnis in dem Umfange wiederholen würde, wie er es bei der Polizei abgegeben hatte. Hierauf meinte der Vorsitzende, dass man es in Zweibrücken gerne sieht, wenn man seine Hose...

Hoffnung hinter Gittern?

aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 04. Mai 2011. Ein Gastbeitrag von Claire Dourlen, Jurastudentin an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil 4; Teil 1 findet man hier In dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 04. Mai 2011 – 2 BvR 2365/09 – zugrunde liegendem Verfahren wandten sich die Beschwerdeführer gegen die Fortdauer bzw. die nachträgliche Anordnung ihrer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Mittelbar waren die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorschriften gerichtet, die den angefochtenen Entscheidungen jeweils zugrunde liegen, und die die Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus (§ 67d Abs. 3 Satz 1 StGB), die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung im Erwachsenen- und...