Ich erinnere mich, wie Prof. Hellmann auf einer Diskussionsveranstaltung an der Uni Potsdam dem aufgebrachten Rentnermob prophezeite, es werde im Zusammenhang mit der Finanzkrise Strafverfahren und Verurteilungen geben. Heute hat es den ersten getroffen. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den ehemaligen Chef der Mittelstandsbank IKB, Stefan Ortseifen, zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen Marktmanipulation. Grund genug für uns, sich diesen nicht ganz alltäglichen Straftatbestand einmal genauer anzusehen. Die Marktmanipulation ist Teil des Börsen- und Bankenstrafrechts, zu dem unter anderem auch die Tatbestände Verleitung zur Börsenspekulation, § 49 iVm § 26 BörsG Verbotener Insiderhandel, § 38 Abs. 2 iVm § 14 WpHG Verstöße...