Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – Vergehen
Vergehen sind Taten, die mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe, deren MIndestmaß unter einem Jahr liegt, bedroht sind, § 12 Abs. 2 StGB.
das Weblog der Strafrechtskanzlei Dietrich - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Berlin
Vergehen sind Taten, die mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe, deren MIndestmaß unter einem Jahr liegt, bedroht sind, § 12 Abs. 2 StGB.
Verbrechen im technischen Sinn sind rechtswidrige Taten, deren Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt, § 12 Abs. 1 StGB.
7) dt. Strafrecht gilt unabhängig vom Recht des Tatorts für die in § 5 genannten, im Ausland begangenen Taten. 8) dt. Strafrecht gilt für alle Taten, die in § 6 genannt sind -> Taten, die in allen Kulturstaaten anerkannte RG verletzen 9) dt. Strafrecht gilt nach Maßgabe des § 7 für Auslandstaten gegen Deutsche (Abs. 1) Auslandstaten Deutscher (Abs. 2 Nr. 1) best. Auslandstaten von Ausländern (Abs. 2 Nr. 2)
7) Was besagt das Schutzprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N 8) Was besagt das Universalprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N 9) Was ist der Inhalt von § 7 StGB in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N — N… Norm ist zu nennen.
Nach einem Bericht von focus-online soll ein wegen Mordes verurteilter Gefangener nach 19 Jahren Haft am Wochenende seine Freundin im Gefängnis ermordet haben. Nach der Tat soll er versucht haben, sich selber das Leben zu nehmen. Die genauen Umstände der Tat sind noch nicht aufgeklärt. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin
In meinem Beitrag vom 02. Februar 2010 hatte ich von einem Fall aus Wiesbaden berichtet. Dort wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Ausstellen von falschen Gesundheitszeugnissen eingeleitet. Da nach Auskunft des Betroffenen, Herrn Lauer, die Staatsanwaltschaft nicht mit hinreichender Intensität ermittelt, hat Herr Lauer nun Strafanzeige gegen die zuständige Staatsanwältin erstattet. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin
Die Zeiten, in denen im Rahmen der gerichtsmedizinischen Untersuchung die Klärung der Todesursache in dunklen Kellern stattfand, sind wohl vorbei. Nach einem Bericht von focus-online finden im rechtsmedizinischen Institut in Bern (Schweiz) nur noch selten gerichtsmedizinische Untersuchungen mittels Skalpell statt. Vielmehr wird auf einen Industrieroboter zurückgegriffen, welcher den Toten umfassend scannt. Wer nun glaubt, dass sowas nur in der Schweiz möglich sei, täuscht sich. Nach einem Bericht von Deutschlandradio finden solche Obduktionen auch im Stuttgarter Robert Bosch Krankenhaus statt. Für den Toten hat diese Methode den Vorteil, dass er nicht vollständig aufgeschnitten wird. Bei einer herkömmlichen Untersuchung wird zunächst das...