Fluchtgefahr eines EU-Bürgers
Ich hatte heute bei einer Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin eine Haftprüfung. Mein Mandant ist lettischer Staatsangehöriger ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Ihm wird vorgeworfen im Rahmen des Onlinbankings durch „Phishing“ im Zusammenspiel mit unbekannten Hintermännern Kontodaten erlangt zu haben. Mittels dieser Kontodaten soll dann Geld von fremden Kontos abgehoben und über die Konten meines Mandanten geleitet worden sein. Als Haftgrund wurde die Fluchtgefahr angegeben, da in Deutschland kein fester Wohnsitz vorhanden sei. Da der Mandant in Lettland einen festen Wohnsitz hat, stützte ich meine Argumentation darauf, dass der Haftbefehl europarechtswidrig sei. Aufgrund des europäischen Haftbefehls dürfen keine strengen...