Haftbefehl gem. § 230 StPO bei ehemaligem Inhaftierten?
Ich habe einen Mandanten, der immer wieder schwarzfährt und kleine Diebstähle begeht. Über einen festen Wohnsitz verfügt er auch nicht immer. Zu Hauptverhandlungen kommt er regelmäßig nicht freiwillig. In einem Verfahren wegen Diebstahls bei Schlecker saßen vor ein paar Monaten dann wieder einmal der Richter, der Amtsanwalt und ich alleine im Gerichtssaal. Mein Mandant fehlte. Es war wieder einmal unklar, ob er unter seiner alten Adresse wirksam geladen worden ist. Deshalb wollte damals der Richter keinen Haftbefehl gem. § 230 StPO erlassen. Der Amtsanwalt beantragte dann aber den Erlass eines Haftbefehls gem. § 112 StPO wegen Fluchtgefahr. Auch diesen wollte...