Kategorie: Allgemein

Wer bloggt hier eigentlich?

Um zu zeigen, wer hier das Internet vollschreibt, haben wir zwei Profilseiten erstellt, die man oben rechts anklicken kann. Es gibt ein paar Informationen, einen Link zu den Beiträgen des jeweiligen Bloggers, ein Foto sowie Kontaktmöglichkeiten. Wir hoffen, damit den wesentlichen Anforderungen an ein Impressum gerecht zu werden. Man erreicht die Profilseiten auch über folgende URLs Rechtsanwalt Steffen Dietrich: http://rechtsanwalt.strafrechtsblogger.de Konstantin Stern:http://konstantin-stern.strafrechtsblogger.de

Aufhebung des Haftbefehls

Zusammen mit dem Kollegen Rechtsanwalt Dr. Nöding habe ich einen Mandanten vor dem Landgericht Berlin wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes verteidigt. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, dass er mit einem Messer heimtückisch dem vermeintlich Geschädigten in den Kopf gestochen haben soll. Hierbei ist die Klinge an der Spitze abgebrochen und mussste aus dem Kopf herausoperiert werden. Heute musste unser Mandant aufgrund der Beweislage freigesprochen werden, § 260 StPO, § 261 StPO. Während der Beweisaufnahme gem. § 244 StPO konnten wir darlegen, dass es erhebliche Widersprüche in den Aussagen des vermeintlich Geschädigten gab. Hierbei nutzten wir insbesondere die Möglichkeit der Erklärung...

Straftaten-Rundschau

Mann infiziert schlafende Frau mit HI-Virus In Neuseeland soll ein HIV-positiver Mann seine Frau in der Nacht mit einer mit seinem Blut beschmierten Nadel gestochen haben, damit sie sein Schicksal teile. „Lahmes-Pferd“-Eigentümer (Perm, Russland) angeklagt Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Brand im Permer Nachclub „Lahmes Pferd“ gegen den Eigentümer, den Manager und den Unterhaltungschef, sowie den Direktor einer Feuerwerksfabrik, dessen Produkte den Brand ausgelöst haben sollen, Anklage erhoben. Clinton will sich mit Knox-Urteil beschäftigen Die US-amerikanische Außenministerin Hillary Clinton will sich mit dem Urteil gegen Amanda Knox beschäftigen. Die Austauschstudentin wurde am 04. Dezember 2009 im italienischen Perugia in einem...

Strafverteidiger-Russisch: Rückwirkung – обратная сила

In der vergangenen Woche haben wir eine russische Entsprechung für den lateinischen Rechtssatz nulla poena sine lege angeboten: нет наказания не указанного в законе. Ein weiterer Rechtssatz, welcher aus der allgemeinen Garantiefunktion des Strafrechts nulla poena sine lege abgeleitet wird, ist das Rückwirkungsverbot, (nullum crimen, ) nulla poena sine lege praevia. Die Rückwirkung selbst wird ins Russische wörtlich mit обратная сила übersetzt. Das Rückwirkungsverbot kann man mit запрещение передавать (закону) обратную силу übersetzten. Etwas kürzer und nicht weniger korrekt: запрет обратного действия (закона). In Deutschland sind rückwirkende Strafgesetze generell (d.h. nicht grundsätzlich, sondern immer) verboten nach Art. 103 Abs. 2...

Beweisantrag

Der Beweisantrag ist für den Verteidiger eines der effektivsten Mittel, um auf den Prozessverlauf Einfluss zu nehmen. Doch woran erkennt man eigentlich einen Beweisantrag? Im Gesetz ist er nicht definiert, wird aber an verschiedenen Stellen voraussgesetzt. In § 244 Abs. 2 und 3 StPO werden Gründe aufgeführt, warum ein Beweisantrag abgelehnt werden kann. § 244 Abs. 6 StPO bestimmt, dass die Ablehnung eines Beweisantrages durch Beschluss erfolgt. Was zunächst negativ klingt, kann in der Praxis durchaus positiv sein. Durch die Ablehungsentscheidung bekommt man gegebenfalls z.B. mitgeteilt, wie das Gericht eine bestimmte Tatsache oder einen bestimmten Umstand einschätzt. Um in den...

Mitquizzen mit Halbwissen – Nikolaus-Spezial – Putzke/Scheinfeld Strafprozessrecht gewinnen – Frage 2/3

Die zweite Frage kommt pünktlich mit dem Nikolaus. Gesucht werden Delikte, wegen derer sich der Nikolaus möglicherweise strafbar macht, wenn er eure Schuhe füllen will. Wer uns darüber hinaus erklärt, welche Folge eure zu vermutende Zustimmung zum Verhalten des roten Geschenkemanns für dessen Strafbarkeit hat, kann einen Extrapunkt ergattern. Das darf dann aber auch gern kurz diskutiert werden. Viel Spaß beim Rätseln und einen schönen 2. Advent wünschen Die Strafrechtsblogger

Bundesverfassungsgericht: Schmerzensgeld bei Polizeischikane

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei einer als rechtswidrig festgestellten freiheitsentziehenden Maßnahme die Versagung eines Amtshaftungsanspruchs (hier: Zahlung von Schmerzensgeld) eine Verletzung der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG darstellen kann. Voraussetzung für den Anspruch auf Schmerzensgeld ist, dass die Verletzung der immateriellen Persönlichkeitsbestandteile hinreichend schwer ist (Umstände des Gewahrsamsvollzugs, Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Maßnahme) und andere Genugtuungsmöglichkeiten fehlen Die Beschwerdeführer hatten bereits im Jahr 2001 eine Castor-Demonstration beobachten wollen. Dazu saßen sie 3 km entfernt von den Bahnschienen in ihrem Auto. Beide Beschwerdeführer wurden...