Strafrechtsreport: Schraubendreher als gefährliches Werkzeug gem. § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB
Das OLG Stuttgart hatte in einer Entscheidung vom 05. Mai 2009 – 4 Ss 144/09 – darüber zu befinden, ob allein der Gebrauch eines 20 cm langen Schraubendrehers zum Aufbrechen von Türen oder Fenstern bereits ein Beisichführen eines gefährlichen Werkzeuges im Sinne von § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB darstellt. Einigkeit in der Rechtsprechung und Literatur besteht bzgl. der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals zunächst darin, dass der Gegenstand objektiv gefährlich sein muss. Danach wird es unübersichtlich. Z.B. wird vertreten, dass bei Werkzeugen, die sozialadäquat von Jedermann mitgeführt werden, subjektiv zusätzlich eine generelle oder konkrete Verwendungsabsicht bestehen muss, das Werkzeug als...