kurz notiert: § 130 Abs. 4 StGB ist mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar
Das Bundesverfassungsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob das Verbot einer geplanten Veranstaltung unter freiem Himmel in der Stadt Wunsiedel mit dem Thema „Gedenken an Rudolf Heß“ gestützt auf § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz in Verbindung mit § 130 IV StGB verfassungsgemäß ist. Das Bundesverfassungsgerichts wies die Verfassungsbeschwerde – unter anderem – im Hinblick auf Art. 8 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG und Art. 103 Abs. 2 GG als unbegründet zurück. Zur Pressemitteilung Konstantin Stern