Italienisches Gericht verurteilt CIA-Agenten
Laut Bericht von Focus-Online und der taz aus Berlin wurden in Italien mehrere CIA Agenten in Abwesenheit zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Den CIA Agenten wurde vorgeworfen, im Jahre 2003 einen Ägypter in Italien auf offner Straße gekidnappt zu haben. Bei dem Ägypter handelte es sich um den Iman einer Mailänder Moschee. In Deutschland wäre eine Verurteilung aufgrund der strafprozessualen Vorschriften schwer möglich. Die Strafprozessordnung (StPO) verbietet grundsätzlich die Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten gem. § 230 StPO. Hiernach findet eine Hauptverhandlung gegen den ausgebliebenen Angeklagten nicht statt. Vielmehr ist bei ungenügender Entschuldigung die Vorführung anzuordnen bzw. Haftbefehl zu...