Kategorie: Allgemein

Meyer-Goßner/Schmitt Strafprozessordnung in 61. Auflage erschienen

Und dann kommt das Frühjahr und mit ihm der neue Kurzkommentar zur Strafprozessordnung. Und man schaut in das Vorwort und kann ordentlich in Erinnerungen schwelgen, so viel ist passiert in den vergangenen 12 Monaten: die Quellen-TKÜ, die Online-Durchsuchung, die vollständige Neuregelung der Vermögensabschöpfung, die elektronische Akte (jedenfalls ihre gesetzliche Grundlage..) die Erweiterung des § 169 oder die Änderungen im Schöffenrecht. Zudem wie üblich ein gerüttelt Maß neuer Entscheidungen (zur legendierten Kontrolle, zur Entfernung des Angeklagten nach § 247 und seiner Unterrichtung durch Videotechnik, zur erneuten Anklage nach rechtskräftiger Ablehnung der Eröffnung, zur ungleichartigen Wahlfeststellung, zum Klageerzwingungsverfahren oder zur Verwertung durch...

Vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung – das linksliberale Berlin an letzter Stelle

Bekanntlich kann die Vollstreckung des Rests einer zeitigen Freiheitsstrafe nach 2/3 der Haftzeit (mindestens 2 Monate) zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann und der Inhaftierte zustimmt. Verbüßt die verurteilte Person zudem erstmals eine Freiheitsstrafe, beträgt diese maximal 2 Jahre und ergibt die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und seiner Entwicklung während des Strafvollzugs, dass besondere Umstände vorliegen, so ist sogar eine Haftentlassung zur Bewährung nach der Hälfte der Haftzeit möglich, § 57 Abs. 1, 2 StGB. Weniger bekannt ist jedoch, dass die Bundesländer in unterschiedlichem Maß von der Möglichkeit der...

Noch kein Weihnachtsgeschenk? Part 2: Hardtung/Putzke Examinatorium Strafrecht AT

Es hat sich herumgesprochen: In vier Tagen ist Heiligabend. Wer zuletzt immer bis halb zehn in der Bibliothek oder im Büro gesessen hat, muss sich langsam auf die Suche nach einem schnuckeligen Weihnachtsgeschenk für die Liebsten machen. Strafrechtsblogger – das Serviceblog für alle Lebenslagen – hat da ein paar Vorschläge – natürlich unterstellt, der/die Liebste hat ebenfalls ein Faible fürs Strafrecht. Doch welcher Leser unseres Blogs wählt seine Liebsten nicht nach diesem Kriterium aus? Part 2: Hardtung/Putzke, Examinatorium Strafrecht AT, Ein Lehrbuch zur Einführung, Vertiefung und Wiederholung 360 Seiten Text, 323 Fälle, 46 graphische Übersichten: Wer das Examinatorium Strafrecht AT...

Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz in 5. Auflage erschienen

Der seit nunmehr 18 Jahren auf dem Markt befindliche und von der Praxis gut aufgenommene Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz von Dr. Klaus Weber, Präsident des LG Traunstein a. D., ist soeben in fünfter Auflage erschienen. Nachdem die ersten drei Auflagen (1999, 2003, 2009) lediglich das BtMG selbst sowie die relevanten zum Betäubungsmittelrecht erlassenen Rechtsverordnungen kommentierten, kamen in der vierten Auflage (2013) das Arzneimittelgesetz und in der aktuellen fünften Auflage das Anti-Doping-Gesetz und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz hinzu. Seit jeher enthält der Kommentar im Anhang zudem weitere relevante Gesetze zum Thema, von denen sich manche nicht ohne größere Schwierigkeiten auftreiben lassen. Von den 2.000...

Eisenberg: Spezialkommentar zum Beweisrecht der StPO in 10. Auflage erschienen

Soeben ist der Spezialkommentar zum Beweisrecht der StPO von Prof. em. Ulrich Eisenberg in der 10. Auflage erschienen. Wir haben einen Blick hineingeworfen. Eisenberg stellt auf 1.324 Seiten das Beweismittelrecht der Strafprozessordnung in der für den Praktiker erforderlichen Tiefe dar. Das als (Spezial)“Kommentar“ betitelte Werk ist ein gelungener Zwitter – irgendwo zwischen Großkommentierung, Lehrbuch, Praxisblick und kurzkommentarähnlicher Fundstellensammlung. Wir sind fast sicher, der Verlag hätte den Titel „Handbuch“ verwendet, wenn Handbücher nicht regelmäßig – und teilweise zurecht – solche Ladenhüter wären. Die Darstellung Eisenbergs überzeugt bereits durch die gewählte Struktur, an der sich in der Neuauflage auch nichts geändert hat:...

Der Standard: Meyer-Goßner / Schmitt 2017 in der 60. Auflage

Was im materiellen Strafrecht der Fischer, ist im Prozessrecht der Meyer-Goßner – letzteres seit nun 27 Jahren: Der Standardkommentar, der in verhältnismäßig kompakter Form (2512 Dünndruck-Seiten im Format 14*20) geduldig Hilfe leistet bei der Auslegung der wichtigsten Gesetze – hier vor allem der Strafprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und zahlreicher Nebengesetze. Wir sind immer wieder erstaunt, mit welcher Regelmäßigkeit die in der Praxis zu lösende Rechtsfrage im Meyer-Goßner beantwortet wird, während größere, zuweilen auch mehrbändige Werke passen müssen. Die Informationsdichte wird durch sehr knappe und kurze Sätze, bei denen jedes Wort stimmt, und zahlreiche jeweils gut ausgewählte Verweise auf die Rechtsprechung hoch...