Kategorie: Beste Unterhaltung
Ein Gastbeitrag von Tobias Kreher, Student in Berlin: Einem Bericht der WELT zufolge hat die österreichische Polizei einen Mann festgenommen, der im Verdacht steht, sich wegen Polygamie strafbar gemacht zu haben. Polygamie, also eine Mehrfachehe, ist ein in der Praxis selten vorkommender Straftatbestand. Geregelt ist er in § 172 StGB. Dort heißt es: Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Durch § 172 StGB wird die staatliche Eheordnung geschützt, in Deutschland also die Einehe, vgl. Art. 6 Abs. 1 GG, § 1306...
Ein erfolgreicher Anwalt wird man nicht über Nacht. Vor allem das Akquirieren von potentiellen Kunden fällt in einer Zeit, in der es Anwälte wie Sand am Meer gibt, besonders schwer. In Los Angeles verhalf sich eine Anwältin nun per Photoshop zum Erfolg. Sie stellte auf ihrer Internetseite Bilder online, auf denen sie unter anderem mit Barack Obama, Hillary Clinton und Kim Kardashian zu sehen ist. Damit wollte sie den Lesern ihrer Kanzleiseite verdeutlichen, dass zu ihrem Kundenstamm auch Prominente gehören. Selbst bei genauem Hinsehen war schwer zu erkennen, dass die Bilder tatsächlich nicht echt waren. Einem Gericht fiel diese Fälschung...
Die Polizei in Nebraska hat einen Mann festgenommen, nachdem er an der ALS IceBucketChallenge teilgenommen hatte. Das berichtet die BILD-Zeitung. Der 20-jährige Jesean Morris war zuvor wegen Beteiligung an einer Schießerei zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Im März kam er auf Bewährung frei, verstieß aber gegen Bewährungsauflagen. Seitdem wurde er von der Polizei gesucht. Ein anonymer Hinweis auf ein Internetvideo führte schließlich zur Verhaftung des Gesuchten. Morris hatte an der ALS IceBucket Challenge teilgenommen und selbst ein Video von sich in das soziale Netzwerk facebook gestellt, in dem er sich mit einem Eimer Eiswasser begießt. Die ALS IceBucketChallenge ist eine...
Der Vorwurf Exhibitionismus ist selten ruhmreich. In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Leer lässt sich ein Angeklagter nach einem Bericht der Berliner Zeitung gerichtsmedizinisch untersuchen. Es soll seine Penislänge bestimmt werden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Paketzusteller ein Paket mit heraushängendem Penis zugestellt zu haben. Der Angeklagte hat sich eingelassen, dass seine Penis aufgrund der Länge nicht in der Lage sei, aus der Hose zu hängen. Nun muss er untersucht werden. Ein Fehler hat sich im Artikel der Berliner Zeitung eingeschlichen. Welcher ist es nur? Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg
Dann muss man sich hierüber wenigstens keine Gedanken machen. via Schlecky Silberstein
Aus einer Pressemitteilung des Landgerichts Osnabrück geht hervor, dass sich ein Gastwirt grundsätzlich nicht an Schmerzensgeldzahlungen an ein Vergewaltigungsopfer beteiligen muss, nur weil er den jugendlichen Täter unter Verstoß gegen die Jugendschutzvorschriften in eine Diskothek gelassen und ihm dort Alkohol ausgeschenkt hat. Der Kläger argumentierte in dem Verfahren dahingehend, dass es zu dem im Strafverfahren festgestellten Sachverhalt nicht gekommen wäre, wenn der beklagte Gastwirt und seine Angestellten (ein Kassierer und ein Türsteher) ihn gar nicht erst unter Verstoß gegen die Jugendschutzvorschriften in die Diskothek gelassen hätten und ihm dort kein Alkohol ausgeschenkt worden wäre. Deshalb müssten auch der Gastwirt und...