Kategorie: Beste Unterhaltung

Farbenfroher Verteidigeralltag

Der Gefängnisalltag ist häufig nicht besonders farbenfroh. Deshalb überraschte es mich, dass mir ein Mandant aus der JVA Tegel einen liebevoll adressierten Brief schickte. Zuerst dachte ich, dass ich den Umschlag nicht mehr benötigen würde und habe ihn zerrissen. Dies habe ich aber gleich danach wieder bereut und stelle ihn deshalb hier aus: Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin www.pflichtverteidiger-notwendige-Verteidigung.de

Urteile müssen nicht trocken sein …

Unter www.focus.de habe ich heute die Wiedergabe eines Urteils in Reimform gefunden. Dieses möchte ich nicht vorenthalten. Im Urteil des Amtsgerichts Höxter heißt es: Am 3.3.95 fuhr mit lockerem Sinn der Angeklagte in Beverungen dahin. Daheim hat er getrunken, vor allem das Bier und meinte, er könne noch fahren hier. Doch dann wurde er zur Seite gewunken. Man stellte fest, er hatte getrunken. Im Auto tat´s duften wie in der Destille. Die Blutprobe ergab 1,11 Promille. Das ist eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt, eine Straftat, und mag das auch klingen hart. Es steht im Gesetz, da hilft kein Dreh, § 316 I...

Was bedeutet schon Belehrung?

Als Halter eines KFZ bekommt man bei einem Verkehrsowiverfahren im Landkreis Nordwestmecklenburg nachfolgende Belehung bei einer Fahreranfrage: Die Angaben eines Zeugen müssen grundsätzlich der Wahrheit entsprechen (§ 57 StPO i.Vm. § 46 OWig). Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht nur in den Fällen der § 52, 53, 53a, 55 Strafprozessordnung (StPO). Zum Glück muss man in Mecklenburg nur grundsätzlich als Zeuge die Wahrheit sagen, weil die Belehrung über Zeugnisverweigerungsrechte und Auskunftsverweigerungsrechte versteht nur der Jurist. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin www.strafverteidiger-diebstahl.de/

Stand der Fahrer unter Alkohleinfluss?

So lautet eine der zahlreichen Fragen auf dem Zusatzfragebogen zur schriftlichen Zeugenaussage bei Fahrerflucht. Diesen Fragebogen bekommen mögliche Tatzeugen nach einem Unfall von der Polizei übersandt, wenn sich einer der Unfallbeteiligten vom Unfallort entfernt hat. Die Beantwortung dieser Frage löst bei mir immer ein Schmunzeln aus. In der mir gerade zur Bearbeitung vorliegenden Akte hat der auf dem Balkon stehende Zeuge angegeben: War vom Balkon ganz schlecht zu erkennen. Da bin ich ein wenig erleichtert! Rechtsanwalt Dietrich, Berlin