Fluchtgefahr in Moabit
Als ich kürzlich aus dem Kriminalgericht in Moabit kam, stach mir diese Arbeit an der Mauer der Untersuchungshaftanstalt ins Auge.
das Weblog der Strafrechtskanzlei Dietrich - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Berlin
Als ich kürzlich aus dem Kriminalgericht in Moabit kam, stach mir diese Arbeit an der Mauer der Untersuchungshaftanstalt ins Auge.
Am Montag wurde im Ersten eine Reportage von Marcus Weller mit dem Titel „Staatsgewalt“ ausgestrahlt, die sich dem Thema rechtswidriger Polizeigewalt und ihrer Aufarbeitung in Deutschland widmet. Das Ergebnis ist kein Neues: Wir haben ein strukturelles Problem mit der Aufarbeitung von rechtswidriger Polizeigewalt.
Über verlorene Examensklausuren und verspätete Prüfungsladungen wurde bereits mehrfach berichtet. Doch auch die erwartungsgemäße Postzustellung von Anwaltsschreiben scheint nicht immer gewährleistet zu sein. Kürzlich erreichte uns dieses Schreiben, frei nach dem Motto: „Tut uns leid. Wir haben es nicht geschafft. Aber jetzt ist es wohl auch egal.“
In dem Verfahren wurden Fragen der Verteidigung immer wieder im lauten Ton von dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft unterbrochen und ohne Grund beanstandet. Sogar für das Gericht soll es schwierig gewesen sein, die Staatsanwaltschaft auf das ungebührliche Verhalten hinzuweisen. Dem Angeklagten wurde deshalb sein Wahlverteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Müssten sich nun alle Drogendealer im Görlitzer Park hinter eine extra für sie vorgesehene Linie begeben, müssten sie damit gleichsam aktiv zum Ausdruck bringen, sich wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar zu machen. Denn selbst wenn es für Bürger und Bürgerinnen so scheint, als wäre der Görli ein rechtsfreier Raum, so verstößt doch auch jedes Drogengeschäft im Görli gegen das Betäubungsmittelgesetz.
In der Berliner Zeitung gab es in dieser Woche einen Artikel zum Schwarzfahren, indem die Rechtslage bei Fahrausweiskontrollen geschildert wurde. Wer öfter mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, sollte sich diesen Artikel einmal durchlesen. Es kann schließlich nicht schaden zu wissen, was Kontrollierende bei Bus und Bahn dürfen und wie man seine Rechte bei der nächsten Fahrausweiskontrolle einfordern kann.
Auch als Strafverteidiger freut man sich, wenn die eigene Arbeit wertgeschätzt wird und bei den Mandanten gut ankommt.