Kategorie: Beste Unterhaltung
Wer zum Wochenabschluss noch etwas lustiges Lesen möchte, sei verwiesen auf den Beitrag vom Kollegen Hoenig. Ich kann mir bildlich vorstellen, wie der Kollege zitternd auf der Anklagebank saß. In eindrucksvollerweise Weise wird belegt, dass auch Richter nur Menschen sind und deshalb befangen sein können. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht Berlin
Sachverhalt zu lang? Einfach noch einmal bei der Polizei klingeln.
Angeblich entstehen die Zeit-Kolumnen von Thomas Fischer sonntags beim Frühstück. Das erscheint uns kokett. Jedenfalls aber sind wir in Sorge um das Fischersche Marmeladenbrötchen, das am vergangenen Wochenende vor lauter Gepruste durch die Küche (Frühstückt ein Vorsitzender Richter am BGH in der Küche? Hat er gar ein Frühstückszimmer?) geflogen sein dürfte. Denn dieses Mal, liebe ehemalige, aktuelle und zukünftiger Leser der Kolumne „Fischer im Recht„, ist es grandios. Fischer publiziert in Reaktion auf die jüngste Verschärfung des Sexualstrafrechts einen Gesetzesentwurf, der das Anstarren unter Strafe stellen soll, einschließlich einer Strafzumessungsregel, eines Privilegierungstatbestands, einer Qualifikation, notwendiger Änderungen in der StPO und...
Neues aus der Kategorie „Skurrile Gesetzesauslegung“: Bei der Lektüre des im übrigen sehr schönen StPO-Lehrbuchs von Schroeder (ich habe eine alte Auflage, die neueste hat schon einen Co-Autoren..) stieß ich auf das, äh, „Problem“, dass § 260 Abs. 1 StPO vorschreibt: Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Verkündung des Urteils. Die meisten Urteile werden jedoch vom Einzelrichter verkündet. Muss sich der auch beraten? „Selbstverständlich“, sagt Schroeder, und argumentiert: Ist die Bestimmung des § 260 Abs. 1 StPO mit ihrem Erfordernis einer „Beratung“ unpräzise gefasst, weil sie für die zahlreichen Hauptverhandlungen vor dem Einzelrichter gar nicht gelten kann?...
… Rechtsanwalt werden! Gemäß der aktuellen Befragung des jährlich durchgeführten Sozio-ökonomischen Panels schätzen sich (ausgerechnet) Rechtsanwälte als die zufriedensten Menschen ein. Auf einer Skala von 1 bis 10 gaben sie sich im Mittel einen Wert von 7,83 Punkten (Zufriedenheit mit ihrem Leben) bzw. 7,57 Punkten (Zufriedenheit mit der Arbeit). Damit lagen sie an der Spitze. Andere ebenfalls selbstbestimmt arbeitende Berufsgruppen (Forscher, Lehrer, Ärzte) erreichten allerdings ähnlich hohe Werte. Mehr Zahlen und Infos gibt es auf FAZ.net
In Berlin sieht eine typische Beschuldigtenvorladung so aus: Der letzte Absatz überrascht mich immer wieder. Hier heißt es: Falls Sie den angegebenen Termin aus zwingenden Gründen nicht wahrnehmen können, schreiben Sie mir bitte umgehend eine Nachricht oder rufen Sie mich an. Was sind nun zwingende Gründe um den Termin nicht wahrzunehmen zu müssen? Vielleicht ein Zahnarztbesuch oder der Besuch der Schwiegereltern. Die Polizei will offensichtlich den Beschuldigten durch die Formulierung ermuntern, der Vorladung nachzukommen. In der Strafpressordnung findet sich diese Formulierung zumindest nicht wieder. Deshalb sollte man sich als Beschuldiger nicht beirren lassen und der Vorladung als Beschuldigter nicht Folge...
Nach § 29 BtMG liegt ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vor, sobald man unerlaubt Betäubungsmittel anbaut. Nach § 1 Abs. 1 BtMG unterfallen alle Stoffe dem Betäubungsmittelgesetz, die in Anlage I bis III aufgeführt werden. In der Anlage I werden alle nicht verkehrsfähigen Drogen aufgeführt. Hier findet man unter „C“ als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel: Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) Also gibt es keinen legalen Anbau von Cannabis? Doch, in der Anlage I werden Ausnahmen vom Verbot zugelassen. Neben dem Anbau von Nutzhanf, sprich von Cannabissorten mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent, ist es...