Kategorie: Beste Unterhaltung

Die Qual der Rechtsmittelwahl

An der Richtigkeit des einen oder anderen Strafurteils kann man freilich zweifeln. Deshalb sieht die Strafprozessordnung die Möglichkeit vor, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Dazu zählen die Berufung und die Revision. Die Berufung führt im Ergebnis zu einer vollständigen Überprüfung des Urteils, die Revision nur zu einer Überprüfung auf Rechtsfehler. Weil aber von einem Angeklagten ohne juristische Fachkenntnisse nicht erwartet werden kann, dass er mit den Unterschieden von Berufung und Revision vertraut ist, besagt § 300 StPO klar und deutlich: „Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich.“ Die Nichtbezeichnung des Rechtsmittels wurde nun aber einer Anwältin zum mehr oder...

Niemand will unnötig arbeiten

Nicht nur wir waren der Meinung, dass die vorgeworfene Handlung unseres Mandanten nicht der Rede (und vor allem nicht des Ermittlungsverfahrens) wert war. Auch die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) wollte das an sie herangetragene Verfahren wegen eines bei einer Versandapotheke ihres Zuständigkeitsbereichs eingereichten vermutlich gefälschten Rezepts nicht führen, sondern lieber an die Staatsanwaltschaft Berlin abgeben, weil der Beschuldigte dort seinen Wohnsitz hatte. Dabei hatte sie aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft richtet sich gemäß § 143 GVG nach dem Gerichtsstand, also der örtlichen Zuständigkeit im 1. Rechtszug. Das sind im Erwachsenenstrafrecht als übliche Hauptgerichtsstände die...

Ein Recht auf Kuchen

Kleine Aufmerksamkeiten können den Arbeitsalltag ganz erheblich bereichern. Was diese Woche geschah, war aber schon eine ganz große Überraschung. Unsere Mandantin kam in die Kanzlei, um sich für die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dietrich zu bedanken. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr Untreue vorgeworfen, jedoch konnten die Anklagepunkte entkräftet werden. Unsere Mandantin war froh, das Recht an ihrer Seite zu haben und brachte daher als Dankeschön einen ganz besonderen Kuchen mit: Natürlich bekamen alle Kollegen ein Stück ab. Da machte die Arbeit gleich doppelten Spaß.

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im martialischen Outfit ist nicht strafbar, auch wenn mehrere Fahrgäste die Polizei rufen. (Warum, René?)

Normalerweise ist es kein Vergnügen, die Pressemitteilungen der Bundespolizei zu lesen. Scheint das leitende Motiv doch selten „Was ist kurios?“ oder gar „Was ist relevant?“ sondern in der Regel „Haben wir heute schon genug rausgehauen?“ zu sein. So erschienen allein am 05. Oktober 2015 38 (achtunddreißig!) Pressemitteilungen der Bundespolizei, darunter zeitlose Klassiker wie Bierflasche gegen Blaulicht geworfen – Täter kam vom „Mars“ oder 13-jähriger Ausreißer zur Nachtzeit am Hauptbahnhof Bielefeld aufgegriffen. Am 02. Oktober 2015 veröffentlichte die Bundespolizeiinspektion Dresden jedoch folgende Meldung: Dresden (ots) – Am 01.10.2015 gegen 17:15 Uhr, wurden die Beamten der Bundespolizei im Hauptbahnhof Dresden, mit einer...

„Schwerer“ Diebstahl bedeutet nicht „schwieriger“ Diebstahl

Die juristische Fachsprache zu verstehen, ist für den Laien mitunter nicht ganz einfach. Dabei ist die präzise Verwendung der deutschen Sprache für die Lösung der meisten Rechtsprobleme entscheidend. Vor allem im Strafrecht spielt der Wortlaut regelmäßig auch die größte Rolle bei der Auslegung von Gesetzen. Dass bereits kleine Abweichungen in der Wortwahl große Unterschiede machen können, zeigt ein Fall, der sich bei der Polizei in Aachen zugetragen hat. Dort erstattete ein älterer Herr Anzeige, weil ihm sein Fahrrad gestohlen wurde – zunächst also ein einfacher Diebstahl gem. § 242 StGB. Der Polizist wollte dann noch einige Details von dem Anzeigenerstatter...