Kategorie: Strafrechtsdefinitionen
Jeder, der in Berlin ab und zu Auto fährt, hat sicher schon mitbekommen, dass es um das Gebot der stetigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr nicht gerade gut bestellt ist. Denn oftmals wird gedrängelt, man wird geschnitten und schlimmstenfalls kommt es zum Unfall. Halb so wild, wenn es sich um fahrlässiges Verhalten handelt. Eine ganz andere Dimension bekommen Unfälle im Straßenverkehr jedoch dann, wenn sie nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich begangen werden, gerade um einen anderen Verkehrsteilnehmer bewusst zu schädigen. In strafrechtlicher Hinsicht ist bei solchen Fällen neben den speziellen Straßenverkehrsdelikten der §§ 315ff. StGB auch an die gefährliche Körperverletzung zu denken. Denn...
Der räuberische Diebstahl ist ein Klassiker schlechthin. Als sogenanntes Anschlussdelikt kann er in Klausuren leicht eingebaut werden und sollte aufgrund der sehr hohen Relevanz des Diebstahls/Raubs unbedingt beherrscht werden. Damit das kein Problem wird, stellen wir heute das Merkmal des Betroffenseins auf frischer Tat vor. Zur Erinnerung hier der Wortlaut des § 252 StGB: Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen. Definition: Auf frischer Tat betroffen ist der Täter...
Nicht alle Mordmerkmale sind für Klausuren und Praxis von gleicher Relevanz. In Klausuren wird neben Heimtücke, Verdeckungsabsicht, Habgier und niederen Beweggründen auch das Merkmal der Gemeingefährlichkeit gerne abgeprüft. Denn praktische Anwendungsfälle existieren zahlreich, insbesondere im Straßenverkehr und bei Attentaten. Was unter der Gemeingefährlichkeit genau zu verstehen ist, wiederholen wir heute. Zur Erinnerung der Wortlaut des § 211 Abs. 2 StGB: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Definition: Eine Tötung ist...
Auch diese Woche gibt es wieder einen absoluten Klausurklassiker zur Wiederholung. Die Rede ist vom räuberischen Diebstahl, der immer in der Phase zwischen Beendigung und Vollendung eines Diebstahls bzw. Raubes geprüft und nicht vergessen werden sollte. Das wichtigste Element beim räuberischen Diebstahl ist die Besitzerhaltungsabsicht, deren Definition heute Gegenstand der Wiederholung ist. Zur Erinnerung zunächst der Wortlaut des § 252 StGB: Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen. Definition:...
Das Mordmerkmal der Heimtücke ist eines der weitesten Tatbestandsmerkmale des § 211 StGB. Denn nach der Definition der Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst ausnutzt. Arglos ist dabei, wer sich im Zeitpunkt der Tat, also bei Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Handlung, keines Angriffs von Seiten des Täters versieht. Hinzukommen muss, dass das Opfer gerade aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos ist, also keine oder nur eine eingeschränkte Möglichkeit zur Verteidigung hat. Um diesen Tatbestand einzuschränken, hat die Rechtsprechung zum einen das Kriterium des Handelns in feindlicher Willensrichtung entwickelt, der Mitleidstötungen aus dem...
Nachdem wir vor kurzem den Begriff des Missbrauchs bei der Untreue erläutert haben, wollen wir heute passend dazu den Begriff der Vermögensbetreuungspflicht vorstellen. Nach ganz herrschender Ansicht wird eine solche sowohl für den Treuebruch- als auch für den Missbrauchstatbestand vorausgesetzt, um insbesondere der sonst uferlosen Ausdehnung des Missbrauchstatbestands entgegenzuwirken. Zur Erinnerung gibt es hier noch einmal den Wortlaut des § 266 StGB: Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen,...
Wie die meisten Leser wissen, veröffentlichen wir auf strafrechtsblogger.de etwa einmal pro Woche eine der vielen Strafrechtsdefinitionen, um sie auf diese Weise vor dem Vergessen zu bewahren. Um einerseits einen Überblick zu behalten und andererseits euch ein erleichtertes Wiederfinden der bereits veröffentlichten Definitionen zu ermöglichen, haben wir auf einer separaten Seite alle Definitionen nach §§ sortiert aufgelistet. Ihr findet die Seite über das rechte Menü oder mit einem Klick auf den nachfolgenden Link: https://www.strafrechtsblogger.de/definitionen/ Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern und Erinnern.