Kategorie: Strafrechtsdefinitionen

Der Begriff der Ingebrauchnahme

Die scheinbar nebensächliche unbefugte Ingebrauchnahme von Fahrzeugen nach § 248b StGB ist ein Klausurklassiker in strafrechtlichen Examensfällen. Überall da, wo ein Fahrzeug nicht weggenommen werden soll, ist der unbefugte Gebrauch ausführlich zu prüfen. Ein Grund mehr die Definition der Ingebrauchnahme und ihre Fallgruppen im Schlaf zu können. Zur Erinnerung hier noch einmal der Wortlaut des § 248b Abs. 1 StGB: Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Definition: Die Ingebrauchnahme...

Begriff der Vermögensverfügung beim Betrug § 263 StGB

Leider lassen sich nicht immer alle Tatbestandsmerkmale dem Wortlaut des Gesetzes entnehmen. Eines der wohl prominentesten ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale ist die Vermögensverfügung beim Betrug. Was man sich unter einer solchen vorstellen kann, ist im Einzelnen sehr komplex. Deshalb wollen wir heute lediglich die Definition wiederholen und das ein oder andere Schlagwort zur eigenständigen Wiederholung fallen lassen. Zur Erinnerung erst einmal der Wortlaut des § 263 Abs. 1 StGB: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum...

Der Begriff der „im Mindestmaß erhöhten Strafe“ im Sinne von § 153 Abs. 1 S. 2 StPO

In der Frage nach dem angemessenen Umgang mit Bagatelldelikten hat sich der Gesetzgeber für eine prozessuale Lösung entschieden. Anstatt darauf zu verzichten, manche Handlungen wie z. B. einfache Ladendiebstähle mit Strafe zu bedrohen und so Staatsanwaltschaft und Polizei aus den Zwängen des Legalitätsprinzips zu befreien, wird der Verfolgungszwang prozessual gelöst: Die Staatsanwaltschaft erhält die Möglichkeit, Bagatelldelikte einzustellen. Die größte Bedeutung kommt dabei § 153 Abs. 1 StPO zu. Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering...

Der Begriff der Zueignung bei der Unterschlagung

Nachdem wir uns in den letzten Wochen häufig mit verschiedenen Merkmalen des Einbruchsdiebstahls beschäftigt haben, wollen wir uns heute einem anderen Klassiker der Zueignungsdelikte widmen. Die Rede ist von der Unterschlagung bzw. dem Merkmal der Zueignung. Obwohl dieser Begriff auch beim Diebstahl vorkommt, muss er im Kontext der Unterschlagung anders definiert werden. Zur Erinnerung hier nochmal der Wortlaut des § 246 Abs. 1 StGB: Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Definition: Eine...

Das Merkmal des Einsteigens im Rahmen des Diebstahls im besonders schweren Fall

Klappe die Dritte – auch heute geht es wieder einmal um den Tatbestand des Einbruchsdiebstahls. Nachdem wir an dieser Stelle schon den Begriff des umschlossenen Raums und den des Einbrechens wiederholt haben, folgt heute der Begriff des Einsteigens. So sitzen in der Klausur bald alle Varianten des Einbruchsdiebstahls perfekt. Zur Erinnerung hier noch einmal der Wortlaut des § 243 Abs. 1 Nr.1 StGB: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen...

Das Merkmal des Einbrechens beim Diebstahl in einem besonders schweren Fall

In der letzten Woche haben wir uns im Rahmen unserer fleißigen Definitionswiederholung mit dem Begriff des umschlossenen Raums befasst. Was jetzt noch fehlt sind die verschiedenen Handlungsalternativen des Einbruchsdiebstahls. Wir beginnen mit dem naheliegendem Merkmal des Einbrechens. Zur Erinnerung noch einmal der Wortlaut des § 243 Abs. 1 Nr.1 StGB: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem...

Der Begriff des umschlossenen Raumes als besonders schwerer Fall des Diebstahls

Der Diebstahl gehört zu den Klassikern der strafrechtlichen Klausur. Eine Reihe von Problemen verbergen sich jedoch nicht in § 242 StGB selbst, sondern in seinen Qualifikationen und Regelbeispielen. Besonders der Einbruchsdiebstahl ist von besonderer Klausurrelevanz und sollte daher sicher beherrscht werden. Deshalb wiederholen wir heute den Begriff des umschlossenen Raumes in § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB, der wie folgt lautet: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst-...