Kategorie: Strafrechtsdefinitionen

Die Beharrlichkeit im Rahmen der Nachstellung (Stalking)

§ 238 StGB ist mit ihren sechs Jahren eine ziemlich neue Norm, die 2007 eingeführt wurde, um nach Auffassung des Gesetzgebers bestehende Strafbarkeitslücken im Bereich der unbefugten Nachstellung (Stalking) zu schließen. Eine wichtige Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass die Nachstellung beharrlich vorgenommen wird. Was dies genau meint, wollen wir uns heute in der wöchentlichen Wiederholung einmal anschauen. § 238 Abs. 1 StGB lautet wie folgt: Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, in dem er beharrlich 1.seine räumliche Nähe aufsucht, 2.unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, 3.unter missbräuchlicher Verwendung von...

Der Begriff des Beisichführens

Diebstahl und Raub werden aufgrund einer erhöhten Gefährlichkeit der Tat schärfer bestraft, wenn zur Tatbegehung eine Waffe, ein gefährliches Werkzeug oder sonst ein Werkzeug bzw. Mittel bei sich geführt wird. Da nicht immer eindeutig ist, wann dies der Fall ist, soll der Begriff heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung sein. § 244 Abs. 1 Nr.1 lit. a) und b) StGB lauten: Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, b)sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich...

Der Begriff des Gebrauchens im Rahmen der Urkundenfälschung

Urkundenfälschung ist ein Delikt, das sich einer großen Nachfrage erfreut. In der Praxis gibt es zahlreiche Anwälte, die sich in regelmäßigen Abständen mit ihr beschäftigen müssen, genauso wie es den Studenten im Jurastudium nicht erspart bleibt, alle Merkmale der Urkundenfälschung zu kennen und zu beherrschen. Aus diesem Grund soll die heutige Wiederholung dazu dienen das Tatbestandsmerkmal des Gebrauchens aufzufrischen. § 267 Abs. 1 StGB lautet: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Eine unechte oder...

Der Begriff des empfindlichen Übels im Rahmen der Nötigung

Einer Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Doch was ein empfindliches Übel sein soll, kann man sich als Laie kaum vorstellen. Aber auch für Praktiker und Studenten ist es wichtig, den sehr praxisrelevanten Tatbestand der Nötigung zu beherrschen. Daher wollen wir denn Begriff des empfindlichen Übels heute im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung kennenlernen, auffrischen oder auch vertiefen. Definition: Ein Übel ist jede als nachteilig empfundene Veränderung der Außenwelt. Es ist empfindlich, wenn es bei objektiver Betrachtung...

Der Begriff der exhibitionistischen Handlung

Vor allem in Großstädten wie Berlin hört man gelegentlich von Begegnungen mit Männern, denen es Freude bereitet, ihr Geschlechtsteil in der Öffentlichkeit zu zeigen. Dieses Verhalten stellt § 183 StGB unter Strafe, der wie folgt lautet: Ein Mann, der eine andere Person durch exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.. Dabei fällt folgendes Verhalten unter das Merkmal der exhibitionistischen Handlung: Definition: Eine exhibitionistische Handlung erfordert das Entblößen des Penis vor einer anderen Person. Der Penis muss dazu nicht erigiert sein. Wird allerdings nur ein Imitat des männlichen Gliedes gezeigt, ist der Tatbestand nicht...

Das Merkmal des Vortäuschens im Rahmen des § 145d StGB

§ 145d StGB pönalisiert das Vortäuschen einer Straftat, um die Strafverfolgungsbehörden vor einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme zu schützen und zu garantieren, dass sie nicht von der Erfüllung ihrer wirklichen Aufgaben abgehalten werden. Wann eine Handlung diese ungerechtfertigte Inanspruchnahme und somit das Merkmal des Vortäuschens erfüllt, soll heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung sein. § 145dAbs. 1 Nr. 1 StGB lautet: Wer wider besseren Wissens einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258...

Der Unfall beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort

Nachdem im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung schon der Begriff des öffentlichen Straßenverkehrs erörtert wurde, wollen wir uns heute mit der Fahrerflucht nach § 142 Abs. 1 StGB beschäftigen. In § 142 StGB heißte es: Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder 2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen...