Kategorie: Strafrechtsdefinitionen
Der Betrug ist nicht nur in der Praxis, sondern auch in Uni- und Examensklausuren von herausragender Bedeutung, weshalb die Definitionen und Probleme möglichst gut sitzen sollten. Heute wollen wir uns daher mit dem Begriff der Täuschung einmal näher auseinandersetzen. In § 263 Abs. 1 StGB heißt es: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Definition: Unter einer Täuschung versteht man...
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung spielen im Studium keine Rolle. Aus der Praxis sind sie hingegen nicht wegzudenken, insbesondere wenn es um die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften geht. Wann ein Verbreiten im Sinne der Tatbestände vorliegt, soll deshalb Gegenstand unserer wöchentlichen Definitionsreihe sein. In § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB heißt es beispielsweise: Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine kinderpornografische Schrift verbreitet (…). Definition: Das Verbreiten liegt vor, wenn die kinderpornografische Schrift gegenständlich an eine vom Täter nicht mehr individualisierbare Vielzahl anderer Personen weitergegeben wird. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme anderer Personen...
Es ist mittlerweile über drei Jahre her, dass der tätliche Angriff gegen Vollstreckungsbeamte neu in das Strafgesetzbuch eingefügt wurde. Von Examenskandidaten wird mittlerweile erwartet, dass sie die „neue“ Vorschrift genauso gut kennen wie den Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der den tätlichen Angriff vorher schon enthielt. Da die Tatbestände um den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aus Klausuren nicht mehr wegzudenken sind, wiederholen wir diese Woche den Begriff des tätlichen Angriffs. § 114 Abs. 1 StGB lautet: Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird...
Die üble Nachrede gemäß § 186 StGB ist ein eigenständiger Tatbestand für Angriffe auf die Ehre. Heute wollen wir uns einmal damit beschäftigen, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. In § 186 StGB heißt es: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit...
Nicht selten lässt sich ein Täter im Anschluss an die Begehung einer Straftat und in Ansehung der ihm drohenden Strafverfolgung dazu hinreißen, einen anderen Menschen zum Zwecke der Tatverdeckung umzubringen. Das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht hat daher sowohl für Klausuren als auch für die Praxis eine hohe Relevanz. Was genau unter diesem Merkmal zu verstehen ist, wollen wir heute deshalb einmal wiederholen. Definition: Mit Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten. Zu den einer Verdeckung zugänglichen...
Für die Verurteilung wegen Totschlags gemäß § 212 StGB muss ein Täter mit Vorsatz handeln. Kurz gesagt bedeutet Vorsatz im strafrechtlichen Sinne das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Der Vorsatz setzt sich somit aus einem kognitiven und einem voluntativen Element zusammen. Dabei wird zwischen drei verschiedenen Vorsatzformen unterschieden, bei denen diese Elemente jeweils unterschiedlich stark ausgeprägt sind: die Absicht (dolus directus ersten Grades), das sichere Wissen (dolus directus zweiten Grades) und den bedingten Vorsatz (dolus eventualis). Heute wollen wir uns dem bedingten Vorsatz beim Totschlag gem. § 212 StGB widmen. Die Frage, wann ein bedingter Tötungsvorsatz bei einem Täter gegeben...
Die Definition der niedrigen Beweggründe im Rahmen des Mordes gehört zu den absoluten Klassikern unter den strafrechtlich relevanten Definitionen und wird auch in studentischen Klausuren immer wieder gerne abgefragt. Heute wollen wir uns deshalb einmal etwas näher mit der Definition und der Bedeutung dieses Mordmerkmals beschäftigen. In § 211 Abs. 2 Gruppe 2 Alt. 4 StGB steht: „Mörder ist, wer sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen tötet.“ Definition: Niedrige Beweggründe sind solche, die sittlich auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose und triebhafte Eigensucht bestimmt sind und deshalb besonders verwerflich und verachtenswert sind. Erforderlich ist, dass die Motive menschlich nicht verständlich...