Kategorie: Strafrechtsdefinitionen
Im Dezember 2015 wurde in das Strafgesetzbuch die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung eingefügt und unter Strafe gestellt. Seitdem gab es bereits Klausuren im Examen, bei denen die Kandidaten den Tatbestand prüfen sollten. Dreh- und Angelpunkt war dabei der Begriff der Geschäftsmäßigkeit, zu dem auch vier Jahre nach seiner Einführung noch erhebliche Unsicherheiten bestehen. Dennoch wollen wir uns dem Begriff heute in unserer wöchentlichen Definitionsreihe widmen. § 217 Abs. 1 StGB lautet: Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe...
Nachdem wir kürzlich die Definition der erheblichen dauernden Entstellung bei der gefährlichen Körperverletzung besprochen haben, wollen wir uns heute dem Begriff des Siechtums widmen. Auch das Verfallen in Siechtum stellt eine schwere Folge der Körperverletzung dar. Wer sie fahrlässig verursacht, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Doch was bedeutet es eigentlich, in Siechtum zu verfallen? Wir klären auf. § 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 2 StGB lautet: Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person in Siechtum verfällt, so ist die Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Definition: Siechtum ist...
Wer in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu einer Geldbuße verurteilt wurde, sollte diese fristgerecht zahlen. Denn wer nicht zahlt, läuft Gefahr, dass er inhaftiert wird, weil gegen ihn Erzwingungshaft angeordnet wird. Die Erzwingungshaft soll dazu dienen, den Betroffenen zur Zahlung der Geldbuße zu bewegen und kann wegen einer Geldbuße bis zu sechs Wochen und bei mehreren Geldbußen bis zu drei Monaten betragen. Auf die Geldbuße selbst wird sie nicht angerechnet.
Wir haben schon lange nicht mehr über den Betrug gesprochen. Zumindest, wenn es um die Definition der einzelnen Tatbestandsmerkmale geht. Weil der Betrug ein absoluter Klassiker ist und in nahezu jedem Examen läuft, sollten die Definitionen und Probleme des Tatbestandes möglichst gut beherrscht werden. Wir wiederholen deshalb heute den Begriff der Tatsachen. § 263 Abs. 1 StGB lautet: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf...
Der erpresserische Menschenraub spielt im ersten Staatsexamen eher eine untergeordnete Rolle. Dafür wird er im zweiten Staatsexamen umso mehr geprüft, wobei es hauptsächlich darum geht, den Tatbestand auszuschließen und von den Examenskandidaten etwas zur stabilen Bemächtigungslage zu hören. Denn sowohl der erpresserische Menschenraub als auch die Geiselnahme setzen voraus, dass die Bemächtigungssituation im Zwei-Personen-Verhältnis eine gewisse Stabilisierung erfahren hat. Doch was heißt eigentlich das Sich-Bemächtigen? Wir wiederholen die Definition in unserer wöchentlichen Definitionsreihe. § 239a Abs. 1 StGB lautet: Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines...
Der Diebstahl ist ein absoluter Klassiker im Examen. Insbesondere wegen seiner Qualifikationen und Regelbeispiele, bietet er für Klausuren zahlreiche Problemfelder, die Examenskandidaten sehen und bewältigen müssen. Eines davon ist der Diebstahl eines verschlossenen Behältnisses, der einen besonders schweren Fall des Diebstahls darstellt. Damit die Definitionen keine Schwierigkeiten bereiten, wiederholen wir heute den Begriff des verschlossenen Behältnisses in unserer wöchentlichen Definitionsreihe. Nach § 243 Abs. 1 S. 2 StGB liegt ein Diebstahl im besonders schweren Fall vor, wenn der Täter eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist. Die Strafe beträgt eine...
Die gefährliche Körperverletzung wird in beiden Examen hoch und runter geprüft. Sie lässt sich leicht in Klausuren einbauen und bietet eine Reihe von Problemen, die Examenskandidaten kennen sollten. Zu einem der beliebtesten Tatmodalitäten gehört die Verletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung. Doch wann liegt eine solche vor? Wir wiederholen den Begriff in unserer wöchentlichen Definitionsreihe. In § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB heißt es: Wer die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft....