Kategorie: Strafrechtsdefinitionen
Der Tatbestand der Hehlerei wird immer dann relevant, wenn man eine durch Diebstahl oder Raub entwendete Sache ankauft. So etwa, wenn man ein gestohlenes Smartphone ankauft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Dabei stellt die Tatbestandsvariante des Ankaufens lediglich einen Unterfall des Sichverschaffens dar. Was genau man unter das Sich-Verschaffen im Rahmen der Hehlerei gemäß § 259 StGB versteht, wollen wir im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung erklären. § 259 StGB lautet: Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie...
Der Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB ist insbesondere aufgrund der erheblichen praktischen Relevanz und der zahlreichen Urteile zu dem Begriff der Gewalt, den wir bereits in einem vergangenen Beitrag unserer Definitionenreihe erklärt haben, interessant. Den Definitionsbeitrag dieser Woche wollen wir dem inhaltlich eng verwandten § 114 StGB widmen, der den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sanktioniert. Der Tatbestand wurde erst 2017 im Zuge einer Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten eingeführt und war ursprünglich eine Tatbestandsvariante des § 113 StGB. Was versteht man also unter einem tätlichen Angriff im Sinne des § 114 StGB?...
Der Tatbestand der Nachstellung ist in der Allgemeinbevölkerung eher unter dem Begriff „Stalking“ bekannt und sanktioniert unter anderem das beharrliche Aufsuchen der räumlichen Nähe. Im Rahmen unserer wöchentlichen Definitionswiederholungen hatten wir bereits den Begriff der Beharrlichkeit erklärt. Diese Woche wollen wir die Frage beantworten, ab wann ein strafrechtlich relevantes Aufsuchen räumlicher Nähe vorliegt. Zur Erinnerung – § 238 StGB lautet: Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, in dem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht, (…) und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Räumliche Nähe sucht auf, wer aktiv eine physische...
Die Entziehung der Fahrerlaubnis spielt sowohl im Examen als auch in der Praxis eine besondere Rolle. Ein Regelfall, bei dem Fahrerlaubnis entzogen werden kann, ist die Begehung einer Fahrerflucht, wenn bei dieser ein bedeutender Schaden an einer fremden Sache verursacht wurde. Obwohl der Begriff streng genommen nicht definiert wird, klären wir heute in unserer wöchentlichen Definitionsreihe, ab wann ein bedeutender Schaden vorliegt und was es zu beachten gibt.
Der Täter setzt unmittelbar an, wenn er subjektiv die Schwelle zum „jetzt geht’s los“ überschritten und objektiv eine Handlung vorgenommen hat, die im Falle eines ungestörten Fortgangs des Geschehens ohne Zwischenakte und zeitliche Zäsur in die Tatbestandsverwirklichung münden soll.
Examenskandidaten können diesen Beitrag vernachlässigen. Denn Straftaten gegen die Umwelt sind in der Regel kein Prüfungsstoff. In der Praxis der Strafverteidigung ist der Vorwurf des unerlaubten Umgangs mit Abfällen hingegen kein Exot. Doch was fällt als Abfall unter den Tatbestand? Wir erläutern den Begriff für Strafrechtsinteressierte.
Der räuberische Angriff auf Kraftfahrer gilt sowohl im ersten als auch im zweiten Examen als beliebter Prüfungsstoff. Insbesondere in Sachverhalte, in denen Taxifahrer vorkommen, bauen die Prüfungsämter den räuberischen Angriff gerne ein. Der Tatbestand bietet eine Vielzahl von Problemen, die es zu kennen gilt. Wir widmen uns deshalb heute dem Begriff der Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs.