Kategorie: Rolle im Strafprozess
Kleine Aufmerksamkeiten können den Arbeitsalltag ganz erheblich bereichern. Was diese Woche geschah, war aber schon eine ganz große Überraschung. Unsere Mandantin kam in die Kanzlei, um sich für die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dietrich zu bedanken. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr Untreue vorgeworfen, jedoch konnten die Anklagepunkte entkräftet werden. Unsere Mandantin war froh, das Recht an ihrer Seite zu haben und brachte daher als Dankeschön einen ganz besonderen Kuchen mit: Natürlich bekamen alle Kollegen ein Stück ab. Da machte die Arbeit gleich doppelten Spaß.
Die juristische Fachsprache zu verstehen, ist für den Laien mitunter nicht ganz einfach. Dabei ist die präzise Verwendung der deutschen Sprache für die Lösung der meisten Rechtsprobleme entscheidend. Vor allem im Strafrecht spielt der Wortlaut regelmäßig auch die größte Rolle bei der Auslegung von Gesetzen. Dass bereits kleine Abweichungen in der Wortwahl große Unterschiede machen können, zeigt ein Fall, der sich bei der Polizei in Aachen zugetragen hat. Dort erstattete ein älterer Herr Anzeige, weil ihm sein Fahrrad gestohlen wurde – zunächst also ein einfacher Diebstahl gem. § 242 StGB. Der Polizist wollte dann noch einige Details von dem Anzeigenerstatter...
Vor dem Amtsgericht Neuruppin wurde ein Strafverfahren gegen zwei Angeklagte geführt. Mein Mandant war in Freiheit, der andere Angeklagte saß in Untersuchungshaft. Und wer in Untersuchungshaft schmort, der kommt manchmal auf Ideen. Vor dem Hauptverhandlungstermin nahm ich ergänzende Akteneinsicht und fand in den Akten ein Schreiben des inhaftierten Angeklagten an das Amtsgericht, das ich – in Inhalt und Orthographie unverändert – wiedergeben möchte: Sehr gerrte Damen u Herren, Ich möchte sie fragen wen ich ein Erliches Geständnis bei ihnen vorlege, kann ich dann mit einer Strafmelderung rechnin? Da ich es nicht Einsehen tute das ich alein zur Rechenschaft gezogen werde....
Am 19. Oktober 2015 ist „Deutschlands bekanntester Strafrichter“ Thomas Fischer im Gespräch mit Sabine Rückert (DIE ZEIT) und Jochen Wegner (ZEIT online). Fischer ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bekannt ist er als Autor des Beck’schen Kurzkommentars zum StGB sowie zahlreicher – oft streitbarer – Beiträge über das Recht. Fischers unkonventionelle Art polarisiert. Es gibt wohl keinen deutschen Juristen, der nicht von ihm gehört hat. Wer Fischer noch nicht kennt und sich für Rechtsfragen interessiert, sollte die Gelegenheit nutzen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung im Radialsystem V in Berlin.
Der Strafbefehl soll der Justiz dazu dienen, leichte Kriminalität durch ein vereinfachtes Verfahren besser und schneller verurteilen zu können. Er ergeht schriftlich und ohne mündliche Verhandlung. Auf diese Weise sollen Gerichte entlastet und Kosten gespart werden. Da aber auch der Staatsanwaltschaft und den Gerichten Fehler unterlaufen, sollte ein Strafbefehl keineswegs schicksalhaft hingenommen werden. Vielmehr rate ich meinen Mandanten immer wieder, auf einen Strafbefehl sofort zu reagieren und so schnell wie möglich Einspruch einzulegen. Gemäß § 410 Abs. 1 StPO gilt hierfür eine Frist von zwei Wochen ab der Zustellung des Strafbefehls. Diese Frist beginnt jedoch nur zu laufen, wenn der...
Kürzlich stieß ich in der April-Ausgabe des Strafverteidigers (immerhin die April-Ausgabe aus diesem Jahr..) auf einen kurzen Aufsatz von Jörg Kinzig und Thaya Vester, in dem sie über allererste Forschungsergebnisse ihrer DFG-geförderten Studie zum Freispruch berichten. Der Artikel ist (leider nur mit entsprechendem Zugang) hier einzusehen. Kinzig und sein Team interessiert, wie und warum es zu Freisprüchen kommt, nachdem bereits Untersuchungshaft vollstreckt worden ist. Denn obgleich „U-Haft Rechtskraft schafft“, enden einige Hauptverfahren trotz vollstreckter U-Haft mit einem Freispruch – im Jahr 2012 zum Beispiel in 364 Fällen (bzw. bei 364 Angeklagten). Herzstück der Studie soll eine Analyse von ca. 700...
Jetzt ist auch die Justiz endgültig im Zeitalter der Mobiltelefone und der damit einhergehenden ständigen Erreichbarkeit angekommen. Diese ständige Erreichbarkeit birgt die Gefahr mangelnder Aufmerksamkeit. Schließlich kennt jeder die Situation, in der man im Kampf um die Aufmerksamkeit des Gegenübers mit dessen Mobiltelefon konkurrieren muss. Anders sollte das natürlich vor Gericht sein. Denn hier sollte man erwarten können, dass sich die erkennenden Richter und Richterinnen mit der Sache und nicht mit ihrem Handy befassen. Dass es manchmal anders ist, zeigte sich in einer Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Hier konzentrierte sich die beisitzende Richterin nicht etwa auf das...