Kategorie: Rolle im Strafprozess

Strafrechtsreport: Postkontrolle beim Strafverteidiger/Rechtsanwalt

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss vom 13. Oktober 2009 – 2 BvR 256/09 – darüber zu befinden, welche Schriftstücke ein Verteidiger seinem Mandanten in der Justizvollzugsanstalt übergeben darf. Dem lag zu Grunde, dass gegen einen Rechtsanwalt gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 OWiG ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, weil er ohne Genehmigung der Postkontrolle seinem Mandanten, welchen er als Verteidiger in einem Strafverfahren und als Rechtsanwalt in einem Scheidungsverfahren betreute, in der Justizvollzugsanstalt einen Entwurf eines Scheidungsvertrages des gegnerischen Rechtsanwaltes übergeben hatte. Da die freie Berufsausübung durch § 115 OWig beeinträchtigt sein könnte, erhob der Rechtsanwalt Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht...

Strafrechtsreport: Verantwortung für Revisionsbegründungsschrift

Ergeben sich aus der sprachlichen Fassung einer Revisionsbegründungsschrift, wie z.B. aus der Formulierung „auf nachdrücklichen Wunsch des Mandanten“ oder „auftragsgemäß“ Zweifel daran, dass der Verteidiger die volle Verantwortung für seine Revisionsbegründungsschrift übernehmen wolle, so ist diese nach Auffassung des OLG Celle – 32 Ss 121/09 – trotz der Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt gem. § 345 Abs. 2 StPO unwirksam. Jeder Rechtsanwalt kennt das Problem. Man selber räumt einem Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg ein. Der Mandant besteht aber auf die Einlegung und Begründung. Entweder man verkracht sich mit seinem Mandanten oder man stellt sich vor dem Gericht als völlig blöd...

Hausausweis Justizgebäude Berlin

An alle Rechtsanwaltskollegen zur Erinnerung: Der alte Hausausweis für die Justizgebäude Berlin verliert voraussichtlich zum Jahresende seine Gültigkeit. Ein neuer wird im Altbau im Zimmer 216 ausgestellt. Hierzu gibt man seinen Alten ab, lässt sich fotografieren und bekommt den Neuen in ca. drei Minuten. Der erste Ausweis kostet nun nach längeren juristischen Auseinandersetzungen nichts. Ab dem Zweiten zahlt man 8,00 €. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin