Wann die Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren notwendig ist, regelt § 140 StPO. Neben den Fällen einer Eröffnung der Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht, dem Vorwurf eines Verbrechens oder dem Vollzug der Untersuchungshaft, ist eine Verteidigung beispielsweise auch dann notwendig, wenn dies aufgrund der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich ist. Wann dies zutrifft, wird von den Gerichten im Einzelfall bewertet. Mit seinem Beschluss vom 23. Januar 2017 – 70 Qs 6/17 hat das Landgericht Hannover entscheiden, dass die Verteidigung notwendig ist, wenn die Möglichkeit eines Beweisverwertungsverbotes wegen fehlender Belehrung als Beschuldigter im Raum steht. Die Angeklagte war wegen...