Kategorie: Rechtsanwalt für Strafrecht
Immer wieder werden die Ermittlungsbefugnisse der StPO durch die Strafverfolgungsbehörden zur reinen Schikanierung verwendet. In seinem Beschluss vom 08.03.2011 – 1 BvR 47/05 – hat das Bundesverfassungsgericht als Hüterin der Verfassung dem mal wieder einen Riegel vorgeschoben. Der Entscheidung lag zu Grunde, dass Beschuldigte eines Hausfriedensbruches mehrere Stunden bei der Polizei verwahrt worden sind, um lediglich drei Fotos anzufertigen. Dies, obwohl sich die Beschuldigten bereits am Tatort jeweils mittels Personalausweises identifizieren konnten. Das Bundesverfassungsgericht kommt zu der Beurteilung, dass § 163 b Abs. 1 S. 2 StPO als Ermächtigungsgrundlage nicht mit herangezogen werden kann, weil keine berechtigten Zweifel an der...
In seiner Entscheidung vom 31. März 2011 – 3 Str 400/10 – musste sich der BGH wieder einmal mit der examens- und klausurrelevanten Fragestellung, welche prozessualen Regelungen bei Befragungen eines Beschuldigten durch Privatpersonen anwendbar sind, auseinandersetzen. Der Entscheidung lag zu Grunde, dass die Ehefrau eines bereits rechtskräftig wegen Betäubungsmittelgeschäften Verurteilten Kontakt mit der Polizei aufnahm und von sich aus anbot, mit einem vermeintlichen Partner ihres Ehemanns ein überwachtes Gespräch zu führen, um diesen dazu zu bewegen, über seine Beteiligung an den Betäubungsmittelgeschäften zu sprechen. Die Ehefrau erhoffte sich Vergünstigungen für ihren Ehemann. Gegen den Geschäftspartner wurde bis dahin noch kein...
Wieder einmal hat der BGH entschieden, dass nur ein vollständiges Schweigen vor nachteiligen Konsequenzen schützen kann. In seiner Entscheidung vom 08. Juni 2011 – 4 Str 151/11 – wurde bereits die Angabe des Beschuldigten gegenüber der Polizei: Ich sage nur eins: Er hat es verdient! Sonst sage ich nichts ohne meinen Anwalt nachteilig für den Beschuldigten im Gerichtsverfahren verwertet. Durch diese Äußerung lag nach Auffassung des BGH kein vollständiges Schweigen vor, sondern der Beschuldigte stellte angeblich seine Einlassung um. Deshalb die Empfehlung, Nichts, aber auch wirklich nichts sagen! Rechtsanwalt Dietrich, Berlin
Letzte Woche war ich am Landgericht Zweibrücken. Mein Mandant wurde dort wegen gewerbsmäßigen Handels mit Btm unter Beisichführen einer Waffe gem. § 30 a BtmG angeklagt. Bereits nach seiner polizeilichen Festnahme hatte er die Tatvorwürfe – entgegen allgemeiner rechtsanwaltlicher Empfehlung – weitgehend, aber nicht umfänglich, eingeräumt. Entsprechend seiner Angaben hatte ich dann eine schriftliche Einlassung vorbereitet. Im Vorgespräch mit der Kammer und der Staatsanwaltschaft kündigte ich an, dass mein Mandant sein Geständnis in dem Umfange wiederholen würde, wie er es bei der Polizei abgegeben hatte. Hierauf meinte der Vorsitzende, dass man es in Zweibrücken gerne sieht, wenn man seine Hose...
Ein Gastbeitrag von Nika Telysheva, Jurastudentin an der Freien Universität Berlin Teil 3 Anwesenheit bei der Berufung und Einspruch Wenn man eine Berufung bzw. einen Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegt, wird es natürlich erwartet, dass derjenige, der das Rechtsmittel eingelegt hat sich für die Endentscheidung interessiert und deswegen auch zur Verhandlung erscheint oder zumindest seinen Vertreter in den zulässigen Fällen beauftragt. Erscheint weder der Angeklagte noch sein bevollmächtigter Vertreter, so wird die Berufung gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO ohne Verhandlung zur Sache verworfen. Für den Einspruch gilt § 329 gemäß § 412 Satz 1 entsprechend. Deswegen empfiehlt...
Nach einem Bericht des Magazins Stern hat das Amtsgericht Göttingen entschieden, dass das Entfernen der Bindung an einen bestimmten Mobilfunk-Anbieter (Simlock) eine Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 StGB darstellen würde. Nach § 269 StGB macht sich strafbar, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so verändert, dass bei Ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde. Der Verteidiger soll argumentiert haben, dass es sich bei der Simlocksperre lediglich um eine Nutzungssperre, nicht aber um Daten im Sinne von § 269 StGB, handeln würde. Sollte die Entscheidung in den Instanzgerichten bestätigt werden, wird sie sich wohl in vielen Klausuren...
Ein Gastbeitrag von Nika Telysheva, Jurastudentin an der Freien Universität Berlin Teil 2 Es besteht die Möglichkeit ohne den Angeklagten zu verhandeln und zwar in folgenden gesetzlich geregelten Fällen: Herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit, § 231a StPO Abwesenheit wegen ordnungswidrigen Benehmens, § 231b StPO Beurlaubung des Angeklagten, § 231c StPO Hauptverhandlung trotzt Ausbleiben, § 232 StPO Eine Entbindung vom Erscheinen, § 233 StPO Herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit, § 231a StPO. Die Verhandlung kann ohne den anwesenden Angeklagten durchgeführt werden, wenn der Angeklagte sich vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand gesetzt und dadurch die ordnungsgemäße Durchführung oder Fortsetzung der Hauptverhandlung verhindert hat, §...