Brandstiftung durch teilweise Zerstörung eines Gebäudes gemäß § 306 Abs. 1 StGB
In dem Verfahren 4 StR 344/11 hatte sich der BGH mit der Frage der teilweisen Zerstörung eines Gebäudes im Rahmen der Brandstiftung zu befassen. Was genau unter einer teilweisen Zerstörung eines Gebäudes zu verstehen ist, bedarf einer Gesamtschau aller Umstände und wird durch Fallgruppen der Rechtsprechung geprägt. Dem letzten Fall, bei dem sich der BGH dieser Problematik zuwandte, lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der vor dem Landgericht München Angeklagte hatte sich nachts unter Verwendung eines Nachschlüssels Zutritt zu dem Verwaltungsgebäude einer Firma verschafft. Er wollte in dem Verwaltungsgebäude des geschädigten Unternehmens einen Brand legen, indem er in der Teeküche des Gebäudes...