Kategorie: Strafverteidiger
Angelehnt an den Blogbeitrag vom Dienstag geht es in dieser Woche wieder einmal um ein Tatbestandsmerkmal der Brandstiftung. Heute ist es jedoch nicht der Begriff der Hütte, sondern der einer technischen Einrichtung in § 306 Abs. 1 Nr. 2 StGB, der wie folgt lautet: Wer fremde Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen, in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Definition: Technische Einrichtungen sind gegenständlich zusammengesetzte Hilfsmittel, die durch menschliche Einwirkung in produktions- oder organisationsbezogenen Prozessen einsetzbar sind. Beispielhaft werden Maschinen vom Gesetz genannt. Zu diesen...
Es soll vorkommen, dass Richter Fehler machen. Und weil Richter auch nur Menschen und daher mit einer zutiefst menschlichen Einsichtsfähigkeit in ihre Fehler ausgestattet sind, enthält die Strafprozessordnung Mechanismen, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren: Die Rechtsbehelfe. In der Strafprozessordnung und dem OWiG finden wir insgesamt 8 Rechtsbehelfe, davon 3 Rechtmittel und 5 sonstige Rechtsbehelfe. Diese Beitragsreihe soll einen Überblick über diese 8 Möglichkeiten der Korrektur fehlerhaft getroffener Entscheidungen geben. Die drei Rechtsmittel sind: Die Beschwerde nach §§ 304 ff StPO dazu zählen die einfache Beschwerde, § 304 StPO, die sofortige Beschwerde, § 311 StPO und die weitere Beschwerde nach § 310...
Wer von den Kollegen heute Abend noch nichts vorhat, kann zur Fortbildung kommen: „Der Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift – ein völlig unterschätztes Instrument effektiver Strafverteidigung” Zeit: Mittwoch, 19. Februar 2014, 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr Ort: INHAUS GmbH, Klosterstraße 64, 10179 Berlin, parallel zur Littenstraße, gegenüber vom Innensenat
Wie schnell einem Räuber die Tatbeute zum Verhängnis werden kann, wird deutlich im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.10.2013 – 3 StR 263/13. ein Gastbeitrag von Karolina Ewert, Rechtsreferendarin in Berlin I. Dem Fall lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte und ein Mitangeklagter suchten den Nebenkläger in seiner Wohnung auf, um mittels Gewalt Schulden einzutreiben und bei der Gelegenheit auch andere Wertgegenstände mitzunehmen. Der Angeklagte schlug den Nebenkläger und würgte ihn, wobei er ihn erheblich verletzte. Während der Mitangeklagte den Nebenkläger bewachte, steckte der Angeklagte Bargeld und diverse Gegenstände ein. Darunter befand sich auch ein Messerblock mit fünf Messern,...
Darstellung des Beschlusses des BGH vom 19.11.2013 – 4 StR 448/13 – Sich ein weiteres, langwieriges Verfahren sparen und somit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen – das dachte sich vermutlich das Landgericht Bochum, als es den Angeklagten wegen Totschlags verurteilt und bei der Strafzumessung Taten, die nichts mit dem Totschlag zu tun hatten, zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hatte. Der Angeklagte hatte seine Ehefrau durch einen Messerstich in die linke Brust getötet und daraufhin den Leichnam und die Tatspuren beseitigt. In der Hauptverhandlung gestand er die Tat weitgehend. Doch nicht nur das. Über die angeklagte Tat hinaus gestand der...
Und was ist, wenn man einen Urlaub gebucht hat und die Gerichtsverhandlung genau in den Zeitraum des geplanten Urlaubs fällt? Kann die Verhandlung dann verlegt werden? Solche und ähnliche Anfragen erhalten wir immer wieder mal. Insbesondere natürlich dann, wenn eine Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt worden ist. Hierzu möchte ich gern auf den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. März 2008 – 1 Ss 19/08 – Bezug nehmen, in welchem über eine Urlaubsreise als Entschuldigung für das Ausbleiben im Hauptverhandlungstermin zu entscheiden war: Die Pflicht zum Erscheinen vor Gericht auf entsprechende Ladung hin ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Angeklagten, die grundsätzlich...
Anlässlich der aktuellen medialen Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren gegen das ehemalige Mitglied im Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion, des Innenausschusses des Deutschen Bundestages sowie Vorsitzenden des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy, möchten wir auf eine Website verweisen, die wir selbst vor einiger Zeit online gestellt haben, um über den Tatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu informieren. http://www.strafverteidiger-kinderpornographie.de