Kategorie: Vorladung als Beschuldiger
Vorladung als Beschuldigter – Welche Rechte und Pflichten habe ich als Beschuldigter in einem Strafverfahren. Muss ich auf die polizeiliche Vorladung bei der Polizei erscheinen oder hingehen? Die beste Strategie in einer Strafsache kann immer erst nach Akteneinsicht bestimmt werden. Deshalb sollte die Vorladung ignoriert und ein Anwalt für Strafrecht beauftragt werden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat bereits angekündigt, dass nun auch im Fall von „Chemical Revolution“ strafrechtliche Ermittlungen gegen die potenziellen Kunden eingeleitet werden sollen. So ist davon auszugehen, dass einige potenzielle Kunden von „Chemical Revolution“ in absehbarer Zeit von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten werden.
Immer wieder kommen Mandanten in die Kanzlei, die eine Vorladung als Beschuldigter wegen Missbrauchs von Titeln erhalten haben. In den meisten Fällen entstehen solche Strafverfahren, weil sich die Betroffenen als Polizisten, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte ausgegeben haben sollen. Aber ist jede Inanspruchnahme einer Berufsbezeichnung oder eines Titels tatsächlich eine Straftat? Wir klären heute, wie der Begriff des Führens eines Titels im Sinne des § 132a StGB definiert ist und welche Verhaltensweisen erfasst sind.
Da Gewalt von Polizeibeamten in der öffentlichen Debatte bislang wenig Beachtung gefunden hat und nahezu unerforscht ist, hat die Ruhr Universität Bochum nun ein Forschungsprojekt zu diesem Thema ins Leben gerufen. Hier soll das Dunkelfeld von Polizeigewalt beleuchtet und herausgefunden werden, welche Personengruppen in welchen Situationen Opfer rechtswidriger Polizeigewalt werden.
In unserem Blog sprechen wir ständig über den Beschuldigten. Doch wer ist in einem Strafverfahren überhaupt Beschuldigter und wie fasse ich den Beschuldigtenbegriff in einer Klausur kurz und bündig zusammen? Mit diesen Fragen wollen wir uns heute in unserer Definitionsreihe beschäftigen.
Am 23. Mai 2016 hat der Bundesinnenminister die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2015 vorgestellt. Die PKS stellt jedes Jahr Kriminalität in Zahlen dar und lässt Schlüsse auf bestimmte Zusammenhänge und Entwicklungen zu. Für das Jahr 2015 ist im Vergleich zum Vorjahr vor allem ein Anstieg der Fälle im Bereich des Diebstahls zu verzeichnen, insbesondere beim Ladendiebstahl. Daneben wurden auch mehr Rauschgiftdelikte erfasst, also Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die Berliner PKS für das Jahr 2015 zeigt ähnliche Entwicklungen auf. Auch in Berlin haben Fälle von Diebstahl und Betrug zugenommen. Am auffälligsten jedoch ist in Berlin die Zunahme im...
Die Zahl der Ladendiebstähle in Berlin hat wieder zugenommen. Das Hauptstadtportal berichtet, dass laut polizeilicher Kriminalstatistik bereits seit letztem Jahr ein Anstieg der Fallzahlen im Bereich des Diebstahls zu beobachten sei. Viele Einzelhändler berichten von organisierten Banden, die vermehrt geplante Diebstahlsaktionen durchführen und dabei pro Aktion durchschnittlich Waren im Wert von 1.500 € bis 2.000 € entwenden würden. Dabei ist zu bedenken: Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren möglich. Man spricht dann von einem...
In Berlin sieht eine typische Beschuldigtenvorladung so aus: Der letzte Absatz überrascht mich immer wieder. Hier heißt es: Falls Sie den angegebenen Termin aus zwingenden Gründen nicht wahrnehmen können, schreiben Sie mir bitte umgehend eine Nachricht oder rufen Sie mich an. Was sind nun zwingende Gründe um den Termin nicht wahrzunehmen zu müssen? Vielleicht ein Zahnarztbesuch oder der Besuch der Schwiegereltern. Die Polizei will offensichtlich den Beschuldigten durch die Formulierung ermuntern, der Vorladung nachzukommen. In der Strafpressordnung findet sich diese Formulierung zumindest nicht wieder. Deshalb sollte man sich als Beschuldiger nicht beirren lassen und der Vorladung als Beschuldigter nicht Folge...