Kategorie: Rechtsgebiete Ordnungswidrigkeitenrecht
Auch das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad kann zu nicht unbeachtlichen Konsequenzen führen. Ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit 60,00 € Bußgeld sowie einem Punkt geahndet. Wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war, erhöht sich das Bußgeld auf 100,00 €. Auch bei einer Gefährdung, einem Unfall oder einer Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld entsprechend. Doch ob auch ein Rotlichtverstoß angenommen werden kann, wenn die Ampelanlage dauerhaft rot zeigt, hatte das Oberlandesgericht Hamburg (5 ORbs 25/23) in seinem Beschluss vom 11. September 2023 zu beurteilen. Die betroffene Fahrradfahrerin hielt vor...
Dass das Fahren von E-Rollern im betrunkenen Zustand Konsequenzen mit sich zieht, ist wohl mittlerweile den Meisten bewusst. So wird mindestens ein Bußgeld erhoben und auch Punkte in Flensburg sind die Folge. Zudem kann auch ein Fahrverbot für einen bestimmten Zeitraum verhängt werden. Ob eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller auch den Entzug der Fahrerlaubnis mit sich bringen kann, ist noch unklar. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1 Ss 276/22) setzte in seinem Urteil vom 8. Mai 2023 jedoch ein klares Statement in dieser Sache. Der Angeklagte wurde zuvor vom Amtsgericht Frankfurt am Main wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt, da...
Wird man am Steuer mit einem Handy oder einem anderen elektronischen Gerät erwischt, kann einem gemäß § 23 Abs. 1a StVO (Straßenverkehrsordnung) ein Bußgeld auferlegt werden. Zwar kann ein Verstoß meist ohne größere Probleme festgestellt werden, allerdings gibt es auch öfters Fälle, die die Gerichte vor eine Herausforderung stellen. So auch den Bundesgerichtshof (BGH), der sich in seiner Entscheidung vom 18. Februar 2021 (4 StR 526/19) mit der Frage auseinandersetzen musste, ob ein reiner (elektronischer) Taschenrechner als elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation bzw. der Unterhaltungselektronik oder der Ortsbestimmung dient bzw. dienen soll, unter § 23 Abs. 1a...
Wer in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu einer Geldbuße verurteilt wurde, sollte diese fristgerecht zahlen. Denn wer nicht zahlt, läuft Gefahr, dass er inhaftiert wird, weil gegen ihn Erzwingungshaft angeordnet wird. Die Erzwingungshaft soll dazu dienen, den Betroffenen zur Zahlung der Geldbuße zu bewegen und kann wegen einer Geldbuße bis zu sechs Wochen und bei mehreren Geldbußen bis zu drei Monaten betragen. Auf die Geldbuße selbst wird sie nicht angerechnet.
Es gibt viele Möglichkeiten, sich im Straßenverkehr einer Ordnungswidrigkeit schuldig zu machen. Eine davon ist die Benutzung des Handys am Steuer, etwa zum Telefonieren, SMS schreiben, Fotografieren oder Filmen. Letzteres wurde dem in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren Beschuldigten vorgeworfen. Er soll an einer Unfallstelle vorbeigefahren und diese fotografiert oder gefilmt haben. Obwohl sich der Beschuldigte dahingehend einließ, das Handy lediglich auf den Beifahrersitz gelegt und nicht verwendet zu haben, verurteilte ihn das Amtsgericht Castrop-Rauxel (Urteil vom 29.01.2019 – 6 OWi – 267 Js OWi 1998/18) wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu einer Geldbuße von 125,00 €. In der Hauptverhandlung...
Die Rechtsbeschwerde hatte vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht teilweise Erfolg (Beschluss vom 02. August 2019 – 201 ObOWi 1338/19). Das BayObLG konnte sich anhand der Urteilsausführungen nicht von einem vorsätzlichen Handeln überzeugen. Denn eine vorsätzliche Tatbegehung setze voraus, dass der Betroffene die Unterschreitung des erforderlichen Abstands erkenne und zumindest auch billigend in Kauf nehme.
Gegen den betroffenen Autofahrer war ein Bußgeld verhängt worden, weil er während der Fahrt sein Handy „mit der rechten Hand vor seinem Oberkörper hielt, wobei ihm das leuchtende Display, welches einen roten Punkt zeigte, zugewandt war.“