Kategorie: Rechtsgebiete Ordnungswidrigkeitenrecht
Manchen Autofahrern unter uns dürfte die folgende Situation bekannt sein: Man fährt auf der Autobahn, die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 100 km/h und irgendwie merkt man erst wenn es blitzt, dass man zu schnell gefahren ist. Ein Situation, nach der typischerweise ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Wie hoch die dort aufgeführte Geldbuße jedoch ist, hängt ganz davon ab, ob man die Geschwindigkeitsüberschreitung fahrlässig (wie in dem gerade geschilderten Fall) oder vorsätzlich begangen hat. In der Regel orientiert sich die Bußgeldbehörde allein an der Höhe der festgestellten Geschwindigkeit und entscheidet anhand dieser, ob ein fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß vorliegt. Ab welcher...
Wie ist das eigentlich, wenn man einen Blitzer anzündet, um eine Geldstrafe und womöglich auch einer strafrechtliche Verfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu umgehen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig nach einem langwierigen Instanzenzug. Das Ergebnis: Es liegt lediglich eine Sachbeschädigung vor. Aber erst einmal ganz von vorne: Der Angeklagte wurde bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit einer Geschwindigkeit von 107 km/h geblitzt. Da er zu dieser Zeit nicht im Besitz einer deutschen, sondern lediglich einer polnischen Fahrerlaubnis war, und Angst vor einer Überprüfung dieser hatte, entschloss er sich, das von ihm geschossene Bild unverwertbar...
1) Wenn’s mal wieder länger dauert, schnapp dir ’nen Anwalt. Zutreffende staatsanwaltliche Erkenntnis: “Mir erscheinen 50 Monate vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auch zu lang” 2) Und immer fehlt irgendwas: BGH hebt Freispruch für angeklagten Richter auf 3) Erläuterungen zum Befangenheitsantrag: Die Besorgnis der Befangenheit 4) Elektronische Aktenführung – eine Anleitung: Die handgemachte elektronische Akte 5) Die Folgen nächtlicher Wasserschäden: Eile mit Weile 6) Die Grenzen des § 127 StPO: Ein echt bescheidener Tag 7) Wenn der Tanzlehrer in Versuchung gerät: Dirty Dancing und natürlich: Klick
Nach einem Beschluss des OLG Hamm riskiert ein Fahrverbot, wer hinterm Steuer wiederholt bei der Nutzung seines Handys erwischt wird. Grundsätzlich muss derzeit mit einem Punkt in Flensburg sowie einem Bußgeld in Höhe von 40,00 € gerechnet werden, wenn das Mobiltelefon während der Fahrt zumindest in der Hand gehalten wird. Die Regelgeldbuße kann sich allerdings schnell erhöhen, wenn der Fahrer einschlägige Voreintragungen in der Kartei zu stehen hat. Berücksichtigung fanden im konkreten Fall zahlreiche weitere Verstöße im Straßenverkehr, so dass das Gericht eine beharrliche Verletzung der Pflichten als Kraftfahrzeugführer festgestellt hat. Es bleibt daher zu bemerken, dass eine wiederholt geahndete...
Auch ein nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehender Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt die Annahme mangelnder Fahreignung. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol selbst dann regelmäßig eine mangelnde Fahreignung begründet, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht. Der Kläger wandte sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Diese hatte die Behörde ausgesprochen, weil bei ihm ausweislich eines fachärztlichen Gutachtens ein gelegentlicher Cannabis-Konsum und Hinweise auf einen Mischkonsum mit Alkohol vorlägen; dies führe nach der Regelbewertung der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)...
Eine Ampel die für den Betroffenen Rotlicht zeigt, verbietet nicht, vor der Ampelanlage auf einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich – im konkreten Fall eine Tankstelle – abzubiegen und nach Durchfahren dieses Geländes hinter der Ampel wieder in den durch sie geschützten Verkehrsraum einzufahren. Das gilt auch dann, wenn dieser Fahrvorgang der Umfahrung der Lichtzeichenanlage dient. Es liegt dann kein Rotlichtverstoß vor. Der Betroffene war vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens eine Geldbuße von 200 Euro verurteilt worden. Zudem wurde gegen ihn wegen des vermeintlichen qualifizierten Rotlichtverstoßes ein einmonatiges Fahrverbot – unter Gewährung der sog. „Viermonatsfrist“ – verhängt....
Nachdem ich am 29.11.12 über den Vandalismus an einer Blitzampel geschrieben habe, kann ich heute mitteilen, dass ich mich in meiner Formulierung getäuscht habe. Es handelt sich nicht nur um eine Blitzampel,sondern um ein kombiniertes Meßgerät Geschwindigkeit und Rotlicht. Aufgrund eines eigenen Fehlverhaltnens wurde mir ein Anhörungsschreiben übersandt. Beigefügt das Anhörungsschreiben der Polizei: SCAN2187_000 Man muss es positiv sehen, hätte es wegen Rot geblitzt, wäre es teurer geworden. Ich hätte nie gedacht, dass Berlin über so moderne Geräte verfügt. Ich werde dann mal das Verwarnungsgeld zahlen. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin www.geblitzt.info