Besprechung der Entscheidung 7 Qs 138/13 – 9.9.2013 vom Landgericht Gießen Nicht nach jedem Unfall im Straßenverkehr, bei dem ein Mensch tödlich verunglückt, muss sich der Unfallverursacher Sorgen darüber machen, bald wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht zu stehen. Eine Grundvoraussetzung ist zunächst, dass ihm überhaupt ein sorgfaltswidriges Verhalten, wie beispielsweise zu schnelles Fahren oder das Nichtsetzen des Blinkers, vorgeworfen werden kann. Denn derjenige, der vorschriftsgemäß fährt, soll zumindest strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Gleiches gilt, wenn der Unfall zwar aufgrund einer sorgfaltswidrigen Fahrweise verursacht wurde, er aber auch bei vorschriftsgemäßem Verhalten nicht zu vermeiden gewesen wäre. Juristen nennen diesen...