Kategorie: Jugendstrafrecht
Beim Jugendstrafrecht handelt es sich um einen Teil des Strafrechts. Der sich mit der Behandlung von Straftaten befasst, die von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen werden. So normiert das Jugendgerichtsgesetz (JGG) andere Sanktionen als das Erwachsenenstrafrecht, bei denen vor allem die erzieherische Wirkung und nicht die Bestrafung im Vordergrund steht. Lediglich die Jugendstrafe, die im § 17 JGG geregelt ist, soll auch wirklich als Strafe dienen. Die Jugendstrafe meint gemäß § 17 Abs. 1 JGG den Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorhergesehenen Einrichtung. Verhängt wird die Jugendstrafe nach Abs. 2 wegen schädlicher Neigungen oder wegen der Schwere der Schuld. Mit...
Jugendstrafrecht ist in den normalen Strafrechtsvorlesungen im Normalfall kein Thema. Doch kann man sich mit dem Jugendstrafrecht und seinen Unterschieden zum Erwachsenenstrafrecht oftmals im Schwerpunktstudium beschäftigen. Auch die Beurteilung der Haftstrafe unterscheidet sich. So ist ein Freiheitsentzug in Form einer Jugendstrafe gemäß § 17 JGG beim Vorliegen schädlicher Neigungen des Jugendlichen oder wegen Schwere der Schuld möglich. Wann die Schwere der Schuld festgestellt werden kann und wie die Jugendstrafe zu bemessen ist, hat der Bundesgerichtshof (3 StR 481/22) in seinem Beschluss vom 7. Februar 2023 beantwortet. Der Angeklagte wurde vom Landgericht Krefeld wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung...
Verhandlungen im Strafrecht sind gemäß § 169 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Auch unbeteiligte Bürgen können daher an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen. Dadurch sollen Gerichte kontrolliert werden und den Menschen die Möglichkeit gegeben werden, sich von der Rechtmäßigkeit des Rechtsfindungsprozesses überzeugen zu können. Anders ist diese Vorgehensweise im Jugendstrafrecht geregelt. „Die Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidung ist nicht öffentlich“, heißt es im § 48 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Diese Vorschrift dient dem Schutz der Jugendlichen. Mit einer Ausnahme dieser Vorschrift hat sich der Bundesgerichtshof (5 StR 205/23) in seinem Beschluss vom 18. August 2023 beschäftigt. Der Bundesgerichtshof setzte...
Das Jugendstrafrecht wird in den Strafrechtsvorlesungen der ersten vier Semester des Jura-Studiums nicht behandelt. Doch wer besonders am Strafrecht Interesse hat, kann an vielen Universitäten einen Kurs zum Jugendstrafrecht im Schwerpunktstudium belegen. Dabei steht vor allem das Jugendgerichtsgesetz (JGG) im Vordergrund, welches besondere Sanktionen und Verfahrensvorschriften für Jugendliche enthält. Auch der § 17 JGG spielt dabei eine entscheidende Rolle. Dieser regelt die Jugendstrafe, die höchste Sanktion im Jugendstrafrecht. Verhängt wird sie entweder beim Vorliegen schädlicher Neigungen oder wegen der Schwere der Schuld. Wann die Schwere der Schuld festzustellen ist, musste der Bundesgerichtshof (2 StR 122/23) in seinem Beschluss vom 2....
Das Jugendstrafrecht, welches im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt ist, kennt andere Sanktionen als das Erwachsenenstrafrecht. So werden meist mildere Eingriffsmöglichkeiten eingesetzt. Doch auch im Jugendstrafrecht kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu Gefängnisstrafen kommen. Die Jugendstrafe ist im § 17 JGG geregelt und stellt die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht dar. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichen und auch nur dann, wenn die Schwere der Schuld oder eine schädliche Neigung beim Jugendlichen vorliegt. Ob die Voraussetzungen für eine Jugendstrafe im gegenständlichen Fall vorliegen, hat der Bundesgerichtshof (3 StR 56/23) in seinem Beschluss vom 29. Juni 2023 entschieden. Im...
Wird ein Jugendlicher genauso bestraft wie ein Erwachsener? Um flexible, altersangemessene Maßnahmen anzuwenden und den Entwicklungsstand von jungen Leuten zu berücksichtigen, gibt es das Jugendstrafrecht. Beim Jugendstrafrecht, insbesondere bei den Erziehungsmaßregeln und den Zuchtmitteln, steht nicht die Strafe im Vordergrund, vielmehr sollen die Maßnahmen den Jugendlichen erziehen und vor erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. So beschreibt es der § 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht ist die Jugendstrafe, die einen Freiheitsentzug vorsieht und nur zu verhängen ist, wenn nach § 17 Abs. 2 JGG eine schädliche Neigung oder die Schwere der Schuld vorliegt. Mit den Voraussetzungen...
Die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht ist die Jugendstrafe nach § 17 JGG. Diese kann nach § 17 Abs. 2 JGG nur verhängt werden, wenn eine schädliche Neigung vorliegt oder wenn die Schwere der Schuld festgestellt wird. Zudem ist die Jugendstrafe nach § 18 Abs. 2 JGG so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist. Auch der Bundesgerichtshof (4 StR 177/22) musste sich in seinem Beschluss vom 21. Juli 2022 mit dieser erzieherischen Einwirkung nach § 18 Abs. 2 JGG auseinandersetzen. Der Angeklagte im hiesigen Fall war zur Tatzeit 19 Jahre alt, als er im Rahmen eines Streits um...