Kategorie: Rechtsgebiete Strafrecht
„Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt nicht beachtet, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutsamen Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Der § 315c StGB regelt die Gefährdung des Straßenverkehrs und enthält neben dieser Variante (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 a) StGB noch weitere Alternativen, nach der eine Gefährdung des Straßenverkehrs in Frage kommt. Der Bundesgerichtshof (4 StR 377/22) hat sich in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2022 mit der oben genannten Variante auseinandergesetzt. Im hiesigen Sachverhalt transportiere der Angeklagte im Auftrag eines...
Mit der Nötigung muss sich wohl jeder Jura-Studierende im Laufe seines Studiums auseinandersetzen und auch in der Praxis ist sie immer wieder ein relevantes Thema. So erlangt der Tatbestand der Nötigung vor allem im Zusammenhang mit Sitzblockaden immer wieder an Aufmerksamkeit. Die im § 240 StGB geregelte Nötigung verlangt zum einen eine Nötigungshandlung, die aus Gewalt oder der Drohung mit einem empfindlichen Übel bestehen kann. Weiterhin muss es zum Nötigungserfolg kommen (jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen) und der Täter muss in subjektiver Hinsicht vorsätzlich handeln. Zuletzt ist die Rechtswidrigkeit zu prüfen. In seinem Beschluss vom 8. März 2023 musste sich...
Was unterscheidet den minder schweren Fall des Totschlags nach § 213 StGB vom Totschlag nach § 212 Abs. 1 StGB? Der § 213 StGB enthält zwei Alternativen, die einen Totschlag zu einem minder schweren Fall des Totschlags machen. Nach der ersten Alternative liegt ein minder schwerer Fall vor, wenn jemand ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen wurde. Für diese Alternative ist also eine Provokation entscheidend. Nach der zweiten Alternative liegt ein minder schwerer Fall des Totschlags vor,...
„Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.“ (§ 74 Abs. 1 StGB) So auch im vorliegenden Fall: Der Angeklagte wurde vom Landgericht Berlin wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt und traf eine Einziehungsentscheidung. In seinem Beschluss vom 4. Januar 2023 stellt der Bundesgerichtshof (5 StR 393/22) jedoch fest, dass sich die getroffene Einziehungsentscheidung teilweise als rechtsfehlerhaft erweist. Zum einen wurden Betäubungsmittel nach § 33 BtMG rechtsfehlerhaft eingezogen. Außerdem wurden nach § 74 Abs. 1...
Im dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geregelt. Auch der sexuelle Missbrauch von Kindern ist im § 176 Abs. 1 StGB normiert und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Diesem liegen drei Alternativen zugrunde: Die erste Alternative, nach dem bestraft wird, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vornimmt oder an sich von einem Kind vornehmen lässt. Nach der zweiten Alternative hat sich derjenige strafbar gemacht, der ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt. Nach der...
Mörder ist, wer einen Menschen tötet und dabei ein Mordmerkmal verwirklicht (§ 211 StGB). Eines der Mordmerkmale ist das des gemeingefährlichen Mittels. Darunter werden solche verstanden, die geeignet sind, in der konkreten Tatsituation eine unbestimmte Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben zu gefährden und deren Wirkungsweise der Täter nicht sicher beherrschen kann. In seinem Beschluss vom 10. November 2022 musste sich der Bundesgerichtshof (4 StR 192/22) mit dem Mordmerkmal der Tötung mit einem gemeingefährlichen Mittel beschäftigen und dieses von der Mehrfachtötung abgrenzen. Der Angeklagte im hiesigen Fall fuhr mit seinem Auto mit erhöhter Geschwindigkeit in die Menschenmenge des Rosenmontagszugs,...
Die schwersten Straftaten im Strafgesetzbuch (StGB) stellen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag in besonders schweren Fällen (§ 212 Abs. 2 StGB) dar. Für die Bestimmung, ob es sich um Mord oder Totschlag handelt, kommt es auf die Mordmerkmale an. Daher gehört das Verständnis der Mordmerkmale zum Grundlagenwissen für angehende Juristen dazu. Zu den Mordmerkmalen gehören unter anderem das Mordmerkmal der Heimtücke und das der niedrigen Beweggründe. In seinem Beschluss vom 25. Januar 2023 musste sich der Bundesgerichtshof (6 StR 163/22) mit diesen in Bezugnahme auf den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 261 StPO beschäftigen. Dieser legt fest,...